Es bedarf eine Sicherstellung für den Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Der jetzige Haushaltsbeschluss des Bundes reicht nicht aus.

25 Jan 2024 | Allgemein, Freiwilligendienst Kultur & Bildung, LKJ SH

Die Zukunft der Freiwilligendienstplätze ist immer noch unsicher

Gemeinsam haben wir uns in den vergangenen Monaten für die Rücknahme der geplanten Kürzungen stark gemacht – mit Erfolg, denn auf der neuerlichen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 wurde der Haushaltsentwurf 2024 bestätigt. Die geplanten Kürzungen für die Freiwilligendienste wurden zurückgenommen. Das ist wunderbar!
Doch leider gibt es ein großes ABER: Es sind lediglich vier Monate im kommenden Freiwilligendienst-Jahrgang finanziell gesichert, die Monate September- Dezember 2024.
Grund dafür ist die fehlende “Verpflichtungsermächtigung” für die Fortschreibung der Förderung im Folgejahr 2025. 
Der Freiwilligendienst ist ein überjähriges Programm. Deshalb ist weiterhin offen, wie die Finanzierung der Freiwilligendienstmonate ab Januar 2025 für die restlichen 8 Monate aussehen soll.
Die Zukunft der Freiwilligendienstplätze ist immer noch unsicher. Wenn in den nächsten Tagen keine “Verpflichtungsermächtigung” ergänzt wird, dann gibt es zwangsläufig weniger Einsatzplätze für einen Freiwilligendienst.
Wir freuen uns sehr, dass die Kürzungen 2024 zurückgenommen wurden. Wir fordern und brauchen allerdings JETZT eine Zusage für 2025! Es bedarf eine Sicherstellung für den Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Der jetzige Haushaltsbeschluss reicht dafür nicht aus!
freiwilligendienststärken versprechenhalten

 

Was ist eine „Verpflichtungsermächtigung“?

Das ist ein Wort mit dem Finanzpolitiker*innen sagen, dass Geld für das nächste Kalenderjahr eingeplant werden darf. Normalerweise wird der Bundeshaushalt jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr beschlossen. Der Staat darf nur das Geld ausgeben, dass in diesem Bundeshaushalt eingeplant ist. Damit aber auch Projekte finanziert werden können, die länger als ein Kalenderjahr dauern, gibt es die „Verpflichtungsermächtigung“. Das heißt der Bundestag beschließt, dass die Verwaltung schon Verpflichtungen für das folgende Jahr eingehen darf. So darf zum Beispiel, das Ministerium für Familie Frauen Jugend und Senioren, das das Geld für den Freiwilligendienst verwaltet, 2024 schon sagen, 2025 können wir genauso viele Freiwillige fördern, weil wir dafür eine „Verpflichtungsermächtigung“ haben. Wir können also die Förderung der Begleitstrukturen für die Freiwilligendienstleistenden, die in diesem Jahr ihren Dienst aufgenommen haben, auch im folgenden Kalenderjahr finanzieren, in dem sie  den Dienst abschließen werden

 

Was bedeutet eine fehlende Verpflichtungsermächtigung für den Träger, die Einsatzstellen und die Freiwilligen?

 

 

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