„Wir fördern starke Persönlichkeiten durch außerschulische Kulturelle Bildung.“
Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung setzt sich seit über 40 Jahren dafür ein, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein an Angeboten der außerschulischen Kulturellen Bildung teilnehmen können. Kulturelle Bildung stärkt die Persönlichkeit junger Menschen, indem sie Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit fördert und ihnen Raum gibt, eigene Gefühle, Ideen und Haltungen auszudrücken. Durch kreatives Arbeiten und den Austausch mit anderen entwickeln sie soziale Kompetenzen, kritisches Denken und eine reflektierte Haltung gegenüber sich selbst und der Gesellschaft.
Dachverband der Kulturellen Bildung in Schleswig-Holstein
Wer ist die LKJ SH?
Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (LKJ SH e.V.) ist der Dachverband für Einrichtungen und Verbände, die landesweit in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung aktiv sind sowie Träger der Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Schleswig-Holstein.
Mitglied in der LKJ SH e.V. sind 24 Vereine und Verbände sowie 6 Bildungsstätten, die kulturelle Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen anbieten. Die Arbeit der Mehrzahl der Verbände und ihrer Gruppen wird überwiegend ehrenamtlich getragen. Zugleich entwickelt sich die LKJ SH e.V. auch zu einer Interessenvertretung für die hauptberuflichen Kulturpädagog*innen. Die LKJ SH e.V. und ihre Aktivitäten gestalten Vorstand und hauptamtliches Team gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen.
Woran orientieren wir uns in unserer Arbeit?
Internationaler Rahmen
Kulturelle Bildung als Teil von UN-Kinderrechten und Zielen für nachhaltige Entwicklung
Kulturelle Bildung steht in engem Zusammenhang mit zentralen internationalen und nationalen Rahmenwerken: Sie setzt die UN-Kinderrechte um, indem sie Kindern und Jugendlichen das Recht auf kulturelle Teilhabe, freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung eröffnet. Gleichzeitig leistet sie einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere zu hochwertiger Bildung, Teilhabe, Chancengerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt.
SGB VIII & JuFöG SH
Kulturelle Bildung ist gesetzlicher Teil der Jugendhilfe und Jugendförderung
Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist Kulturelle Bildung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutschland verankert, da sie als zentraler Teil der Förderung junger Menschen gesehen wird. Im Schleswig-Holsteinischen Jugendfördergesetz ist festgelegt: „Kulturelle Jugendbildung soll zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen, jungen Menschen die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft erschließen und die Kulturgeschichte des Landes nahebringen. Sie soll Wahrnehmungsfähigkeit, kognitive, emotionale und kreative Kompetenzen fördern sowie bei jungen Menschen die Bedürfnisse zur Gestaltung von Ausdrucks-, Erlebnis- und Kommunikationsformen wecken und berücksichtigen.“
Satzung & Leitbild
Unser Kompass und Sextant
In der täglichen Arbeit bieten Satzung und Leitbild Orientierung: Die Satzung regelt die rechtlichen Grundlagen, Ziele und Strukturen, während das Leitbild die gemeinsamen Werte und pädagogischen Haltungen der kulturellen Bildungsarbeit sichtbar macht und das tägliche Handeln nach innen und außen leitet.
Zentrale Meilensteine
der LKJ SH
Die LKJ SH e.V. war seit Beginn der 1980er Jahre ein Zusammenschluss von landesweit aktiven Arbeitsgemeinschaften der verschiedenen Kultursparten. Gemeinsam organisierten sie Veranstaltungen und Weiterbildungen und wirkten darüber hinaus an der Förderung Kultureller Bildung mit.
Gründungsjahr
Aus dem Zusammenschluss wird ein Verein
Formulierung: Auf der ersten Mitgliederversammlung vom 13.04 bis 14.04.1998 wird die LKJ SH als eingetragener Verein gegründet.
Start des FSJ Kultur
Rahmenvereinbarung für Kulturelle Bildung im schulischen Ganztag
Feier von des 25-jährigen Jubiläums der LKJ SH e.V. auf dem Scheersberg
Geschäftsstelle in Rendsburg
Trägerschaft FSJ Kultur
Servicestelle „Kultur macht stark“ – Schleswig-Holstein
Mobiles Angebot der Kulturellen Bildung im ländlichen Raum
Corona Pandemie: LKJ SH profitiert von digitalen Vorerfahrungen
25 Jahre FSJ Kultur
Rechtsanspruch auf Ganztag wird Thema
Start für Lesenetz SH & Barcamp Theaterpädagogik
Start der Netzwerkstelle Leseförderung
Gemeinsam Kulturelle Bildung ermöglichen. Unterstütze unsere Arbeit – dein Beitrag zählt.
Die LKJ SH e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und von verschiedenen Fördermitteln und Spenden abhängig. Eine Spende an die LKJ SH ermöglicht die Strukturen für kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein unabhängig von Herkunft oder finanziellen Voraussetzungen zu stärken.
Ansprechpartner
Dr. Christian Schmidt-Rost steht gerne für weitere Informationen und Fragen rund um Spenden und Unterstützung zur Verfügung.
Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer
Schmidt-rost (at) lkj-sh.de
“Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.”
Sozialgesetzbuch VIII §1