Über die LKJ SH

„Wir fördern starke Persönlichkeiten durch außerschulische Kulturelle Bildung.“

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung setzt sich seit über 40 Jahren dafür ein, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein an Angeboten der außerschulischen Kulturellen Bildung teilnehmen können. Kulturelle Bildung stärkt die Persönlichkeit junger Menschen, indem sie Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit fördert und ihnen Raum gibt, eigene Gefühle, Ideen und Haltungen auszudrücken. Durch kreatives Arbeiten und den Austausch mit anderen entwickeln sie soziale Kompetenzen, kritisches Denken und eine reflektierte Haltung gegenüber sich selbst und der Gesellschaft.

Dachverband der Kulturellen Bildung in Schleswig-Holstein

Wer ist die LKJ SH?

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (LKJ SH e.V.) ist der Dachverband für Einrichtungen und Verbände, die landesweit in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung aktiv sind sowie Träger der Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Schleswig-Holstein.

Mitglied in der LKJ SH e.V. sind 24 Vereine und Verbände sowie 6 Bildungsstätten, die kulturelle Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen anbieten. Die Arbeit der Mehrzahl der Verbände und ihrer Gruppen wird überwiegend ehrenamtlich getragen. Zugleich entwickelt sich die LKJ SH e.V. auch zu einer Interessenvertretung für die hauptberuflichen Kulturpädagog*innen. Die LKJ SH e.V. und ihre Aktivitäten gestalten Vorstand und hauptamtliches Team gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen.

Woran orientieren wir uns in unserer Arbeit?

Internationaler Rahmen

Kulturelle Bildung als Teil von UN-Kinderrechten und Zielen für nachhaltige Entwicklung

Kulturelle Bildung steht in engem Zusammenhang mit zentralen internationalen und nationalen Rahmenwerken: Sie setzt die UN-Kinderrechte um, indem sie Kindern und Jugendlichen das Recht auf kulturelle Teilhabe, freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung eröffnet. Gleichzeitig leistet sie einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), insbesondere zu hochwertiger Bildung, Teilhabe, Chancengerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt.

SGB VIII & JuFöG SH

Kulturelle Bildung ist gesetzlicher Teil der Jugendhilfe und Jugendförderung

Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist Kulturelle Bildung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutschland verankert, da sie als zentraler Teil der Förderung junger Menschen gesehen wird. Im Schleswig-Holsteinischen Jugendfördergesetz ist festgelegt: „Kulturelle Jugendbildung soll zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen, jungen Menschen die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft erschließen und die Kulturgeschichte des Landes nahebringen. Sie soll Wahrnehmungsfähigkeit, kognitive, emotionale und kreative Kompetenzen fördern sowie bei jungen Menschen die Bedürfnisse zur Gestaltung von Ausdrucks-, Erlebnis- und Kommunikationsformen wecken und berücksichtigen.“

Satzung & Leitbild

Unser Kompass und Sextant

In der täglichen Arbeit bieten Satzung und Leitbild Orientierung: Die Satzung regelt die rechtlichen Grundlagen, Ziele und Strukturen, während das Leitbild die gemeinsamen Werte und pädagogischen Haltungen der kulturellen Bildungsarbeit sichtbar macht und das tägliche Handeln nach innen und außen leitet.

Zentrale Meilensteine
der LKJ SH

Die LKJ SH e.V. war seit Beginn der 1980er Jahre ein Zusammenschluss von landesweit aktiven Arbeitsgemeinschaften der verschiedenen Kultursparten. Gemeinsam organisierten sie Veranstaltungen und Weiterbildungen und wirkten darüber hinaus an der Förderung Kultureller Bildung mit.

1981
1981

Gründungsjahr

Am 21. Mai.1981 wird die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung als informeller Zusammenschluss von verschiedenen Landesarbeitsgemeinschaften gegründet.
1998
1998

Aus dem Zusammenschluss wird ein Verein

Datum der Mitgliederversammlung: 13/14.03.1998

Formulierung: Auf der ersten Mitgliederversammlung vom 13.04 bis 14.04.1998 wird die LKJ SH als eingetragener Verein gegründet.

2003
2003

Start des FSJ Kultur

Im August 2003 wurden die ersten vier Einsatzstellen des FSJ Kultur eingerichtet, damals noch unter der Verwaltung der LKJ Niedersachen. Seitdem ist die Zahl der Plätze und beteiligten Einrichtungen kontinuierlich gewachsen.
2004
2004

Rahmenvereinbarung für Kulturelle Bildung im schulischen Ganztag

Die Initiative zur Zusammenarbeit zwischen Schulen und kultureller Jugendbildung begann 2004 mit dem Ziel, kulturelle Angebote in den Ganztag zu integrieren und Kooperationen auszubauen. 2005 wurde diese Entwicklung durch die Festlegung einer verbindlichen Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
2006
2006

Feier von des 25-jährigen Jubiläums der LKJ SH e.V. auf dem Scheersberg

Die Sozialministerin feiert gemeinsam mit Aktiven aus den Mitgliedsorganisationen das 25-jährige Jubiläum.
2008
2008

Geschäftsstelle in Rendsburg

2008 eröffnet die LKJ SH e.V. ihre Geschäftsstelle in den Räumlichkeiten des Nordlkolleg Rendsburg
2011
2011

Trägerschaft FSJ Kultur

Nachdem bisher die LKJ Niedersachsen die Freiwilligen in Schleswig-Holsteinischen Kultureinrichtungen begleitet hatte, übernimmt die LKJ SH e.V. mit dem Jahrgang die Trägerschaft des FSJ Kultur in Schleswig-Holstein. 2013 kommt das FSJ Politik hinzu.
2017
2017

Servicestelle „Kultur macht stark“ – Schleswig-Holstein

richtet die bundesweit erste Servicestelle „Kultur macht stark“. Die Idee entwickelte der langjährige Geschäftsführer der LKJ SH Alexander Luttmann.
2019
2019

Mobiles Angebot der Kulturellen Bildung im ländlichen Raum

Das Landkulturmobil bringt Angebote der Kulturellen Bildung an Orte, an denen keine Kreativräume vorhanden sind.
2020
2020

Corona Pandemie: LKJ SH profitiert von digitalen Vorerfahrungen

In der Corona-Pandemie ist das Team der LKJ SH froh, dass es bereits seit mehreren Jahren Expertise mit digitalen Veranstaltungen per Zoom aufgebaut hat.
2021
2021

25 Jahre FSJ Kultur

Die LKJ SH feiert mit einer openAir Veranstaltung an der Kiellinie in Kiel 25 Jahre FSJ Kultur. Viele aktuelle und ehemalige Freiwillige feiern dieses für viele Teilnehmende oft wegweisende Angebot.
2022
2022

Rechtsanspruch auf Ganztag wird Thema

Mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab 2026 bringt sich die LKJ SH e.V. durch das Fachforum: „Rechtsanspruch auf Ganztägige Förderung – Wir gestalten ihn mit“ und einem Positionspapier gemeinsam mit der LAG Soziokultur SH e.V. und dem Landesverband der Musikschulen in SH e.V. aktiv in die Gestaltung des Ganztags ein.
2023
2023

Start für Lesenetz SH & Barcamp Theaterpädagogik

Mit der Gründung der Initiative Lesenetz SH übernimmt die LKJ SH e.V. die Federführung im Zusammenschluss zu diesem Themenbereich. Im gleichen Jahr fand das erste Barcamp für Theaterpädagogik in Schleswig-Holstein. Außerdem startet das Projekt "Zwischen den Meeren Kreativ".
2025
2025

Start der Netzwerkstelle Leseförderung

Seit September 2025 vernetzt die Netzwerkstelle Leseförderung Schleswig-Holstein diverse Akteure und Initiativen der Leseförderung.

Gemeinsam Kulturelle Bildung ermöglichen. Unterstütze unsere Arbeit – dein Beitrag zählt.

Die LKJ SH e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und von verschiedenen Fördermitteln und Spenden abhängig. Eine Spende an die LKJ SH ermöglicht die Strukturen für kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein unabhängig von Herkunft oder finanziellen Voraussetzungen zu stärken.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schmidt-Rost steht gerne für weitere Informationen und Fragen rund um Spenden und Unterstützung zur Verfügung.

Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer
Schmidt-rost (at) lkj-sh.de

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Sozialgesetzbuch VIII §1