„Vielfalt im Ganztag“

„Vielfalt im Ganztag“

Ein Rückblick auf den Parlamentarischen Abend am 19.06.2024

„Vielfalt im Ganztag“ – unter diesem Motto hat vergangene Woche der Parlamentarische Abend im Landeshaus stattgefunden.

Die intensive Zusammenarbeit von 21 Verbänden, Organisationen und Netzwerken machte den Parlamentarischen Abend am 19. Juni zu etwas ganz Besonderem.
Ziel war es, den Entscheider*innen in den Parlamenten sowie der Verwaltung im Land und den Kommunen Mut zu machen, der „ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ eine hohe Priorität einzuräumen.

Ausgangspunkt der Veranstaltung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Mit dieser Entscheidung greift die Politik zu Recht gesellschaftliche Entwicklungen auf (wie z.B. Entlastung der Familie und Erleichterung der Erwerbsarbeit).

Eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter hat nachweislich positive Effekte auf viele gesellschaftliche Bereiche wie Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftegewinnung, Integration, Armutsrisiko Alleinerziehender und sozialen Zusammenhalt.
Wir wollen gemeinsam mit dem Land, den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sport, Jugendverbänden, kultureller Bildung und Schulen realistische Meilensteine für die nächsten 10 Jahre entwickeln.
Dafür war der Abend in der vergangenen Woche ein guter Auftakt. Wir freuen uns sehr, dass trotz eines EM-Spiels über 100 Personen teilgenommen haben.

Rückblick des Parlamentarischen Abends:

Nach einer Begrüßung von Dr. Christian Schmidt-Rost (Geschäftsführung LKJ SH e.V.) hielt Kristina Herbst (Landtagspräsidentin Landtag SH) ein Grußwort, in dem sie die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Ganztages hervorhob.

Prof. Dr. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss (Direktorin Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel) erläuterte in ihrem Impulsvortrag, wie der Weg zu einer gut strukturierten Ganztagesbetreuung gelingen kann. Zudem zeigte sie auch Herausforderungen auf, wie z.B. den Bedarf rechtlicher Klärungen. Dennoch sei dies kein Grund nicht anzufangen. Ganz im Sinne von „Fake it till you make it“, motivierte Reinwand-Weiss gemeinsam das Thema Ganztag jetzt anzugehen. Im Zeichen der EM lautete ihr Fazit: Der Ganztag sei ein Teamsport. Es ist jetzt an der Zeit gemeinsam zu trainieren, um für 2026 als Team fit zu werden und agieren zu können.

In einem Video-Blitzlicht aus der Praxis berichteten Akteur*innen von der jetzigen Situation im Ganztag und formulierten ihre Wünsche an einen künftigen Ganztag in Schleswig-Holstein.
Dieses Blitzlicht leitete eine Talk-Runde ein, in der über die Rolle von Sport, Wohlfahrt, Kultureller Bildung, Jugendverbandsarbeit in zukünftigen Ganztag gesprochen wurde.
Es diskutierten Landtagspräsidentin Herbst, Prof. Reinwand-Weiss, Ivy Wollandt (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein), Jochen Wilms (Landesjugendring Schleswig-Holstein) und Anne Hermanns (Landesvereinigung Kultureller Kinder- und Jugendbildung) über Chancen und Herausforderungen, die aktuell im Ausbau der Ganztagsbetreuung bestehen und äußerten Forderungen gegenüber politischen Verantwortlichen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um individuelle Interessen und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern zu fördern.
Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmenden neben Snacks und Getränken im Rahmen der Ausstellung „Vielfalt der Angebote“ austauschen und diskutieren. An insgesamt 8 Themensäulen gab es einiges zu entdecken und zu besprechen.

Die Thementische präsentierten „Vielfalt der Angebote“, „Gesamtfinanzierung“, „Zusammenarbeit Schule, Anbieter Ganztag und außerschulische Akteur*innen“, „Planbarkeit“, „Festgelegte Qualitätskriterien“, „Betreuungsschlüssel“, „Räume“.
Wir danken der Gerisch-Stiftung für die Leihgabe der Ausstellungsstehlen und Susanne Günther (Kinderschutzbund SH) und Hartmut Schröder (Landesmusikrat SH) für die Moderation.
Um den Parlamentarischen Abend nachhaltig zu dokumentieren, begleitete uns Volker Sponholz und brachte wichtige Diskussionspunkte künstlerisch auf das Papier und auf den Punkt.

Beteiligt waren die folgenden Verbände, Organisationen und Netzwerke.


Freie Plätze im Freiwilligendienst 2024/25

Freie Plätze im Freiwilligendienst 2024/25

Noch freie Plätze im Freiwilligendienst ab September 2024!

Ein paar Einsatzstellen sind noch nicht besetzt für den neuen Freiwilligendienste-Jahrgang.

Auf der digitalen Landkarte finden sich alle Einsatzplätze, die weiterhin offen für Bewerbungen sind. https://anmelden.freiwilligendienste-kultur-bildung.de/karte

Bei Fragen steht das Team der Freiwilligendienste zur Verfügung: freiwilligendienste@lkj-sh.de /  04331 1349417

Das Jahr im Freiwilligendienst kurz zusammengefasst: Es ist auf 12 Monate ausgelegt, es besteht Anspruch auf 30 Tage Urlaub, das Taschengeld beträgt 435 Euro, die Freiwilligen* sind sozialversichert, bekommen weiterhin Kindergeld und eine Anerkennung des FSJ als praktischen Teil der Fachhochschulreife ist möglich.

Screenshot der digitalen Online-Plattform

60 Jahre Freiwilligendienste – und doch in Gefahr?

60 Jahre Freiwilligendienste – und doch in Gefahr?

Das Jahr 2024 sollte für die Freiwilligendienste eigentlich ausschließlich ein Jahr zum Feiern werden:

Das FSJ wird 60 Jahre alt. Am 29.04.1964 wurde das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom Bundestag verabschiedet und seither engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen.

Leider ist der Freiwilligendienst trotz seines Erfolges und der ungemindert großen Nachfrage massiv von Kürzungen bedroht: Der Bundeshaushalt, aus dem der Großteil der Kosten für die pädagogische Begleitung und die gesetzlich verpflichtenden Seminare gedeckt werden, sieht Kürzungen von 7,5 Prozent für den neuen FSJ-Jahrgang, der ab Sommer 2024 startet und von 25 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst ab Anfang 2025 vor. Für den Jahrgang ab Sommer 2025 stehen im FSJ sogar Kürzungen von 35 Prozent gegenüber 2023/2024 im Raum.

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten deutlich reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem unsere Gesellschaft mehr denn je darauf angewiesen ist, dass junge Menschen sich beruflich orientieren und sich im Kontext von Demokratie, Zusammenhalt und Engagement ausprobieren und bilden können.

Das FSJ Kultur gibt es immerhin schon seit 23 Jahren. Und wir hoffen sehr, dass wir zum 25-jähren Jubiläum in 2026 sagen können: Die Kürzungen wurden zurückgenommen und vielmehr gibt es jetzt für alle jungen Menschen ein Recht auf einen Freiwilligendienst.

In diesem Sinne werden uns weiterhin mit vollem Engagement auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass alle jungen Menschen die Chance bekommen einen Freiwilligendienst zu machen und freuen uns dabei sehr über jegliche Unterstützung.

Die LKJ SH e.V. zeigt sich erfreut über den Landtagsbeschluss „Chancen des Ganztagsausbaus für kulturelle Bildung und Sport nutzen“ (TOP 12+27)

Die LKJ SH e.V. zeigt sich erfreut über den Landtagsbeschluss „Chancen des Ganztagsausbaus für kulturelle Bildung und Sport nutzen“ (TOP 12+27)

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Die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein (LKJ SH) e.V. ist froh und dankbar, dass in der Plenardebatte des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Freitag, den 23. Februar 2024, fraktionsübergreifend anerkannt wurde, dass guter Ganztag nur in guter Zusammenarbeit zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und Wohlfahrtsverbänden möglich ist. Dass im beschlossenen Antrag ein Umgang auf Augenhöhe zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren eingefordert wird, war besonders erfreulich.

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ SH) e.V. sieht diesen Landtagsbeschluss auch als Ergebnis ihres unermüdlichen Einsatzes für einen guten Ganztag in den vergangenen zwei Jahren: Bereits im April 2022 hatten die LKJ SH e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. und der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam das große Austauschforum „Der Ganztag kommt – Lasst ihn uns gestalten!” veranstaltet. Dieses richtete sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der kulturellen Bildung, schulische Lehrkräfte und (sozial)pädagogische Mitarbeitende im Ganztag sowie Verantwortliche aus Politik und Verwaltung.

Die Ergebnisse des Austauschforums fassten die drei Verbände im gemeinsamen Positionspapier „Kulturelle Bildung im Ganztag“ zusammen. Anschließend wurde dieses Positionspapier bereits im Herbst 2022 an die Verantwortlichen im Parlament und in den Ministerien verschickt. Daraus resultierten viele Gespräche mit Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie im Dezember 2023 schließlich auch mit dem MBWFK.

„Dass dieser lange Austauschprozess nun dazu geführt hat, dass der Landtag die Chance anerkennt, die der Ausbau des Ganztags gemeinsam mit den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und politischer Bildung sowie den Wohlfahrtverbänden bietet, freut uns ungemein“, sagt Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer der LKJ SH e.V. „Wir wollen uns zudem konstruktiv in die Arbeitsgruppe „Ganztag“ des MBWFK einbringen, in der die kulturelle Bildung und der Sport nun auch jeweils mit einem Sitz vertreten sein werden“, fügt er hinzu.

Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Bedeutung der Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Akteuren geht es nun darum, gemeinsam einen Rahmen zu entwickeln, der eine einfache Kooperation ermöglicht, um die Qualität der Betreuungsangebote an den Grundschulen Schleswig-Holsteins zu stärken. Dafür müssen neben dem Anspruch an die inhaltliche Qualität, auch organisatorische Fragen und die finanzielle Ausstattung geklärt werden. „Momentan funktioniert kulturelle Bildung im Ganztag eigentlich nur, wenn die Workshopleitungen das Geld mitbringen. Das heißt, sie beantragen Fördermittel bei Bundesprogrammen wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ oder bei Stiftungen. Wir wünschen uns, dass die Grundfinanzierung des Ganztags zukünftig ermöglicht, Fachkräfte der kulturellen Bildung einfach zu bezahlen“, so Christian Schmidt-Rost.

„Manchmal ist es schwer die Vielfalt kultureller Bildung auf den Punkt zu bringen, aber es ist für jeden etwas dabei“, meint Schmidt-Rost, denn zur kulturellen Bildung gehören beispielsweise Angebote ganz verschiedener Sparten – von A wie Akrobatik, über B wie Bandprobe, C wie Comic zeichnen, F wie Filme drehen, I wie Improvisation, K wie Kreatives Schreiben, M wie Musikinstrumente lernen, S wie Spiele programmieren, T wie Tanz und Theater, V wie Visual Arts bis zu Z wie Zirkus. Allen Angeboten aus dem Bereich der kulturellen Bildung ist gemein, dass sie bei den Interessen und Stärken der Kinder ansetzen, verbunden mit einer Grundhaltung des Zutrauens. So ermöglichen sie vielen jungen Menschen Erfolgserlebnisse und Selbstwirksamkeitserfahrungen. Diese stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Zudem erfahren die Kinder wie demokratische Aushandlungsprozesse funktionieren.

Deshalb sind die LKJ SH e.V., der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. und die LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. überzeugt: „Guter Ganztag kann nur mit kultureller Bildung gelingen. Deshalb müssen Land, Kommunen und außerschulische Akteure jetzt gemeinsam im nächsten Schritt Strukturen schaffen, die es ermöglichen, hochwertige Angebote der kulturellen Bildung und des Sports in das Ganztagsangebot an allen Grundschulen des Landes einzubeziehen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite KuBi im Ganztag.

Hintergrund: Rahmenbedingungen für den Ganztag ab 2026

Hintergrund: Rahmenbedingungen für den Ganztag ab 2026

Alle reden über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bzw. korrekterweise über den Rechtsanspruch auf die „Förderung in einer Tagesseinrichtung“ für Grundschulkinder ab 2026. Viele gehen davon aus, dass er die Rahmenbedingungen für viele Akteure in Schule und in den außerschulischen Freizeitangeboten verändern wird. Worauf werden Eltern ab 2026 Anspruch haben? Welche Rahmenbedingungen stehen schon fest? Wer entscheidet über Fragen, die noch offen sind? Dieser Text versucht anhand von Gesetztexten, Vereinbarungen und öffentlichen Verlautbarungen der Akteure ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Es ist kein juristischer Beratungsartikel. Der Text soll Anknüpfungspunkte für eine informierte Diskussion bieten.

In welchen Gesetz findet sich die Grundlage für den Rechtsanspruch?

Die Grundlage für den Rechtsanspruch ist im SGB VIII §24 verankert. Dort steht:

jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

SGB VIII §24

Dieser Artikel formuliert erst mal nur den Rechtsanspruch auf „Förderung“. Aber was versteht das Gesetz unter Förderung? Einen Hinweis gibt SGB VIII §22 Absatz (2). Dort steht:

(2) Tageseinrichtungen für Kinder […] sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten.[…].

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

SGB VIII §22

Und was bedeutet es konkret, dass der Förderungsauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfasst? Der Absatz(4) des gleichen Paragrafen verweist dann darauf, dass das Landesrecht alles weitere klärt.

Was findet sich bisher im Landesrecht zum Ganztag?

Ganztag wird bisher im Landesrecht in Schleswig-Holstein nur im Schulgesetz thematisiert, obwohl der Rechtsanspruch „auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ über das SGB VIII formuliert wird und somit eigentlich auch die Jugendhilfe betrifft. Im Schulgesetz des Landesschleswig-Holstein werden im §6 die folgenden Regelungen getroffen.

§6 Ganztagsschulen und Betreuungsangebote

  • Soweit nicht für einzelne Schularten durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt, entscheiden die Schulträger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren, ob diese als Ganztagsschulen in offener oder in gebundener Form geführt werden. Die Ganztagsschule verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, […]

(4) Das für Bildung zuständige Ministerium kann für Ganztagsschulen durch Verordnung insbesondere regeln:

  1. Grundsätze der Organisation,
  2. die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung,
  3. die verbindliche Ausgestaltung als Ganztagsschule für Schulen bestimmter Schularten.

(5) Für Kinder im Grundschulalter können mit Zustimmung des Schulträgers über den zeitlichen Rahmen des planmäßigen Unterrichts hinaus Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein §6

Aber die konkreten Ausführungen zur Qualität werden in Verordnungen geregelt. Die bisherige Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ macht in Bezug auf die Qualität und die konkret Ausgestaltung aber kaum Vorgaben. Vielmehr wird die Verantwortung für die Ausgestaltung an die jeweilige Schule abgegeben:

2. Ziele, Grundsätze und Förderung Offener Ganztagsschulen

Offene Ganztagsschulen sollen durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern die Bildungs- und Erziehungsziele von Schule unterstützen. Sie sollen ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, berufstätige, arbeitssuchende oder sich in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

2.1 Voraussetzungen für die Genehmigung

[…]

g) Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule und stimmt dieses mit dem Schulträger und gegebenenfalls mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Ganztags- und Betreuungsangebots beauftragt wird (Träger nach Ziffer 1 Satz 6), ab.

h) In dem Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen.“

Richtlinie Ganztag und Betreuung

Was bedeutet die aktuelle Rechtslage für Kultur und Kultureinrichtungen im Ganztag?

  • Es wird ein Bildungsanspruch an das Nachmittagsangebot formuliert.
  • Es besteht ein Gebot mit außerschulischen Einrichtungen zu kooperieren.
  • Daraus lässt sich ableiten: Grundsätzlich können sich außerschulische Akteure aus der kulturellen Bildung, kommunale Kultureinrichtungen, Sportvereine oder weitere Akteure der außerschulischen Bildung in den Ganztag einbringen und zu dessen Qualität beitragen.
  • Momentan ist ein offenes Fenster auf die Entwicklung der Strukturen Einfluss zu nehmen, in deren Rahmen Kooperationen in Zukunft stattfinden werden.

Wer entscheidet über die Rahmenbedingungen für den Ganztag in Schleswig-Holstein ab 2026?

Federführend für die Entwicklung einer neuen Rahmenrichtlinie ist das Ministerium für Bildung Wissenschaft Forschung und Kultur (MBWFK) verantwortlich. Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gibt es eine gemeinsame Interministerielle Arbeitsgruppe, in der wohl die zentralen Entscheidungen zwischen Bildung und Jugendhilfe abgestimmt werden. Impulse für die neue Richtlinie werden in den vier Regionalkonferenzen von den lokalen Akteuren gesammelt. Zudem gibt es schon länger eine vom MBWFK einberufene AG Ganztag in der kommunale Landesverbände, Elternvertretungen, Gewerkschaften sowie Vertreter der LAG Wohlfahrt und des Landesjugendrings vertreten sind. Begleitet wird der Prozess von vielen Akteuren, die bereits im Ganztag aktiv sind sowie die ihre Tätigkeitsfelder für Anknüpfungsfähig halten. Diese haben ähnlich wie die LKJ SH e.V. beispielsweise Positionspapiere aus ihrer jeweiligen Perspektive geschrieben.

Die finanziellen Rahmenbedingungen werden schließlich zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (aktuell federführend der Städteverband Schleswig-Holstein) und der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein ausgehandelt. Wenn es an die konkrete Umsetzung geht, werden vermutlich (wie bisher) die Kommunen die Leistungen für das Ganztagsangebot ausschreiben und sich dabei auf den neu zu entwickelnden Rahmen beziehen.

Regionalkonferenz „Guten Ganztag gestalten“ – Erste Eindrücke

Am 20. Dezember fand in Husum die erste von vier Regionalkonferenzen statt. Die kulturelle Bildung war durch die LKJ SH e.V. und den Landesverband der Musikschulen vertreten. Sehr deutlich hat die Veranstaltung vor Augen geführt wie viele Akteure für einen gelingenden Ganztag einbezogen werden müssen. So waren Schulleitungen, Lehrkräfte, das weitere im Ganztag pädagogisch tätige Personal, Schulträger, Durchführungsträger, Kooperationspartner des Ganztags, Schulaufsicht, Vorstandsvorsitzende der Landes- und Kreiselternbeiräte, Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Gewerkschaften, aus Politik und Wissenschaft eingeladen und vertreten. Ziel des MBWFK sowie der ServiceAgentur Ganztägig Lernen, die die Veranstaltung im Auftrag konzipierte, war es insbesondere die lokale und regionale Expertise vor Ort zu nutzen, da dies lokalen Akteure die spezifischen Herausforderungen und Potenziale am besten kennen. Die Veranstaltung ermöglichte es allen Akteuren ihre Erfahrungen, ihr Wissen aus der Praxis und sowie darüberhinausgehende Ideen einzubringen. Ausgehend davon soll eine fundierte Diskussion über einen qualitativ guten kindgerechten Ganztag für Grundschülerinnen und Grundschüler geführt werden, die dann 2024 in ein Rahmenkonzept überführt wird, das landesweit wirken soll. Die Ergebnisse, die in einem mehrstufigen Gruppenarbeitsprozess zusammengetragen wurden, sind digital dokumentiert und können hier öffentlich eingesehen werden.

Aus Sicht der LKJ SH e.V. war es ein sehr gut strukturierte, sehr gut moderierte gelungene Veranstaltung, in der für die meisten relevanten inhaltlichen Themen zur Sprache kommen konnten.

Newsletter 01/2024

Newsletter 01/2024

*|MC:SUBJECT|*
Informationen der LKJ SH e.V. zum Thema „Kulturelle Bildung“. Zur besseren Ansicht bitte die Bilder laden.
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Newsletter 01/2024
Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (LKJ SH e.V.) informiert Sie vierteljährlich mit einem umfassenden Newsletter über Aktivitäten und Termine der LKJ SH e.V. und ihrer Mitglieder.
 Der heutige Newsletter hält folgende Informationen für Sie bereit: 
Aktuelles aus der Geschäftsstelle
Liebe Newsletter-Lesende,

die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind für uns als LKJ SH e.V. eine zentrale Säule: Sie ermöglichen jungen Menschen prägende Erfahrungen in Kultur- und Bildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein zu machen. Den Einsatzstellen ermöglichen sie einen engen Draht zu jungen Menschen zu halten – und vor allem erhalten sie von Freiwilligen im Arbeitsalltag engagierte Unterstützung. Wir sind glücklich, dass das Interesse der Einsatzstellen weiter sehr hoch ist und wir in den vergangenen Wochen von den Einsatzstellen viele positive Rückmeldungen für die Arbeit der Kolleginnen aus dem Freiwilligendienst-Team erhielten.

Insofern würde ich Ihnen, nachdem die Lobbyarbeit für die Freiwilligendienste im Jahr 2023 sehr viel Zeit gekostet hat, gerne schreiben: „Endlich haben wir Sicherheit, dass wir auch den Freiwilligendienstjahrgang 2024/25 in gleichem Umfang, wie in den vergangenen Jahren, durchführen können.“ Leider kann ich das noch immer nicht. Im Bundeshaushalt 2024 wurden für dieses Jahr genug Mittel zur Verfügung gestellt, aber die Verpflichtungsermächtigung auch 2025 in gleichem Maße Finanzen zur Verfügung zu stellen, wurde nicht in den Haushalt geschrieben. Daher hängen wir noch immer in der Luft, eine ausführlichere Erläuterung dazu finden Sie weiter unten.

Neben den Freiwilligendiensten ist die Ausgestaltung des Ganztags an Grundschulen in Schleswig-Holstein ab 2026 aktuell eines unserer zentralen Themen. Der kommende Rechtsanspruch wird die Situation verändern. Wir setzen uns gemeinsam mit vielen anderen Verbänden dafür ein, dass das außerunterrichtliche Angebot auch einen hohen pädagogischen Anspruch hat und vor allem auch viele Anteile von kultureller Bildung enthält. Wir sehen darin eine Chance Kinder zu erreichen, die bisher eher selten von unseren Angeboten erreicht werden. Dieses Thema wird uns 2024 intensiv beschäftigen.
Neben diesen beiden Schwerpunkten werden wir auch in diesem Jahr wieder verschiedene Angebote für Fachkräfte und deren Vernetzung mit unseren Mitgliedern und zahlreichen Partner*innen auf die Beine stellen. Mehr dazu erfahren Sie im Jahresausblick weiter unten.

Herzlich, Ihr
Dr. Christian Schmidt-Rost
Finanzierung des Freiwilligenjahrgangs 2024/25 weiter offen
Nachdem Ende Januar nun endlich der Haushalt 2024 im Bund beschlossen worden war, haben wir uns über die Rücknahme der Kürzungspläne für 2024 sehr gefreut. Allerdings war es eine äußerst kurze Freude, denn die Probleme sind nicht gelöst. Dies liegt daran, dass die Freiwilligen in der Regel im September ihren Dienst beginnen und dann bis Ende August des Folgejahres bei den Einsatzstellen sind. Das gesetzlich vorgeschriebene begleitende Bildungsprogramm, das wesentlich über die Bundesförderung finanziert wird, verteilt sich auch über den 12-monatigen Engagement-Zeitraum der Freiwilligen. Das BMFSFJ und das BAFzA, die die Bundesförderungen verwalten, argumentieren: Wenn in der Finanzplanung 2025 nur Geld für eine reduzierte Anzahl an Freiwilligen-Plätzen vorhanden ist, dann werden auch nur diese Anzahl an Plätzen ab September 2024 bewilligt, unabhängig davon ob für 2024 mehr Geld im Bundeshaushalt eingestellt ist. Denn es muss sichergestellt sein, dass die jungen Menschen, die ihren Freiwilligendienst beginnen, diesen auch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Begleitung und im vereinbarten Zeitraum beenden können. Sie argumentieren weiter, dass sie daher nur bei einer Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe im Haushalt 2024 für das Jahr 2025 die bisherige Zahl an Freiwilligen-Plätzen bewilligen können. Dies haben die Mitarbeitenden des BMFSFJ auf Arbeitsebene und die Mitarbeitenden des BAFzA unserem Bundesverband, der BKJ e.V., sehr klar kommuniziert. 
 
Nun haben wir einen Haushalt, in dem eine ausreichend hohe Verpflichtungsermächtigung fehlt. Im Hintergrund wird wohl weiter daran gearbeitet, doch noch eine Lösung im Sinne der Freiwilligendienste zu finden. Denn die gesellschaftliche Relevanz und Bedeutung der Freiwilligendienste haben alle demokratischen Fraktionen im Zuge der Rücknahme der Kürzungen Ausdruck verliehen. Die Träger der Freiwilligendienste und die Einsatzstellen hängen weiter in der Luft. Wir hoffen, dass wir Ende des Monats endlich Klarheit haben werden, ob wir 135 oder 94 Freiwilligen-Einsatzstellen im Jahrgang 2024/25 besetzen können. 
Ziele der LKJ SH e.V. für 2024
Vorstand und Team der Geschäftsstelle der LKJ SH e.V. haben sich auch für 2024 wieder Einiges vorgenommen: Wir wollen die Sichtbarkeit kultureller Bildung und die Wahrnehmung ihrer positiven gesellschaftlichen Effekte stärken. Dafür planen wir verschiedene Veranstaltungen, die sich an Entscheider*innen richten, arbeiten in Gremien wie dem Landesjugendhilfeausschuss oder der „AG politische Jugendbildung“ mit und organisieren spartenübergreifende Vernetzungsveranstaltungen für Fachkräfte. Zudem versuchen wir mit den knapp vorhandenen Ressourcen die Socialmedia-Auftritte auszubauen.
Neben den nach außen sichtbaren Aktivitäten planen wir die LKJ SH e.V. intern weiterzuentwickeln. An der Schnittstelle zwischen Außen und Innen steht die Entwicklung eines neuen Leitbilds, das wir auf der Mitgliederversammlung im Mai verabschieden wollen. Zudem arbeiten wir an den Prozessen im hauptamtlichen Team, die noch weiter digitalisiert werden können
 
Bereits jetzt können Sie sich notieren, dass die LKJ SH e.V. als Partner der LAG Spiel & Theater sowie der Theaterschule Flensburg das Jahrestreffen der Theaterpädagog*innen in Schleswig-Holstein am 27. September in Flensburg mitausrichten wird. Am 14. November trifft sich das LesenetzSH in der Gemeindebücherei Schönkirchen, um sich über das mehrsprachige Vorlesen in Kitas auszutauschen. Noch nicht terminiert ist eine Veranstaltung zur Vernetzung von freischaffenden Kulturpädagog*innen aller Sparten, bei der es unter anderem darum gehen soll, wie Freischaffende in den Ganztag eingebunden werden könnten. Trotz aller Herausforderungen bleiben wir optimistisch, dass 2024 für die LKJ SH e.V. und die kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein ein gutes Jahr werden wird. 
Aktuelles von der Servicestelle „Kultur macht stark“
Am 22. Februar ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in der „SPRECHSTUNDE: Kulturförderung“ zu Gast: Dr. Benjamin Hanke wird die Förderung „Transformation in der Kultur“ vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Das für Kultur zuständige Ministerium vergibt Fördermittel für Projekte aller Sparten mit dem Ziel, Kulturakteur*innen bei grundlegenden Veränderungsprozessen zu unterstützen. Der Förderschwerpunkt liegt in 2024 auf Vorhaben, die auf mehr Diversität und kulturelle Teilhabe abzielen.
Zudem stellen die Servicestellen „Kulturförderung SH“ (Annika Flüchter) und „Kultur macht stark“ SH (Kristin König) jeweils komprimiert aktuelle sowie anstehende Ausschreibungen in den Bereichen Kultur und kulturelle Bildung vor. Die Anmeldung ist bis zum 21.02.24 per E-Mail (koenig@lkj-sh.de) möglich. Die Anmeldebestätigung mit den Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie am Vorabend der Veranstaltung.
Handreichung für Antragstellende
Diskriminierungssensible kulturelle Bildungsarbeit: Reflexionsangebote und Tipps für Antragstellende in „Kultur macht stark“ mit besonderem Fokus auf Migration und Fluchtgeschichte. Diese Handreichung soll dazu anregen, sich bewusst und kritisch damit auseinanderzusetzen, was es bedeutet, in „Kultur macht stark“ mit diskriminierten Zielgruppen zu arbeiten und wie diese angesprochen werden können. Die Handreichung, erstellt vom DLR Projektträger in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, gibt Antragstellenden Denkanstöße, wie sie ihre Projekte von Anfang an diversitäts- und diskriminierungssensibel planen und reflektieren können.
FÖRDERER: 
Fristen 2024
INITIATIVEN:
Bei den Initiativen sind Interessensbekundungen fortlaufend möglich.
Aktuelles von den Freiwilligendiensten
Auf die Plätze, fertig, los! Bewerbungsstart in den Freiwilligendiensten 
Seit dem 01. Februar 2024 können sich Interessierte für ein FSJ Kultur, FSJ Politik oder FSJ Schule bewerben. Insgesamt stehen rund 130 Plätze in Schleswig-Holstein in vielen verschiedenen Institutionen und Organisationen zur Verfügung.
Die Bewerbung erfolgt online über die bundesweite Homepage der Freiwilligendienste Kultur und Bildung. Alle freien Einsatzplätze sind dort mit einem eigenen Profil vertreten. Interessierte können nach Ort und Tätigkeiten filtern und dann direkt online für bis zu acht Plätze eine Bewerbung einreichen. Dafür müssen lediglich zwei Fragen zur Motivation beantwortet werden. Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren und den einzelnen Einsatzplätzen beantwortet gerne das Team Freiwilligendienste
Freiwilligenticket: Nach holprigem Start nimmt es langsam Fahrt auf!
„Freie Fahrt für Freiwillige“ – Lange haben Freiwillige, Träger und Einsatzstellen dafür gekämpft, dass Freiwilligendienstleistende zumindest vergünstigt den ÖPNV nutzen können. Seit dem Sommer gibt es nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Freiwillige beim Erwerb des Deutschlandtickets mit einem Beitrag von circa 16 Euro monatlich. Das freut uns sehr.
Leider ist der Weg zum Ticket länger und komplizierter, als wir es uns wünschen würden: So wird nur dann ein Zuschuss gewährt, wenn auch die Einsatzstelle einen Beitrag von mindestens 15 Euro leistet. Und es muss jede Einsatzstelle einen eigenen Rahmenvertrag mit Nah.SH abschließen. Um zumindest die bürokratischen Hürden zu reduzieren und mehr Freiwilligen ein Ticket zu ermöglichen, haben wir als LKJ SH e.V. ebenfalls einen Rahmenvertrag abgeschlossen und können ab sofort gegen eine kleine Verwaltungsgebühr die Beantragung und Verwaltung des Freiwilligentickets für die Einsatzstellen übernehmen. Weitere Infos dazu gibt es bei den Kolleginnen aus den Freiwilligendiensten.
Porträts: Einsatzstellen und Freiwillige
Die folgenden Porträts sollen Ihnen einen Einblick in die Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Schleswig-Holstein geben und sowohl unterschiedliche Einsatzstellen als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen vorstellen. 
Schloss Eutin, Westansicht (Foto: Ralf Buscher)

Porträt Einsatzstelle FSJ Kultur: 
Inmitten der Holsteinischen Schweiz und nahe der Ostsee liegt Schloss Eutin (Instagram und Facebook). Durch seine malerische Lage am Großen Eutiner See ist es das ideale Ausflugsziel für Familien und Kulturliebhaber*innen und eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler Schleswig-Holsteins. Das barocke Schlossambiente, die Gemäldesammlung und die Gärten bilden den Rahmen für eine abwechslungsreiche Zeitreise in die Lebenswelt norddeutscher und europäischer Herrscherhäuser. Zum Ensemble gehört auch der englische Landschaftsgarten mit Küchengarten.
Während eines FSJs im Schloss Eutin unterstützt man in allen Kernbereichen des Hauses, u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit, der Verwaltung, der Bildung und Vermittlung, im Küchengarten und bei Veranstaltungen. Zudem gewinnt man Einblicke in die kuratorische Arbeit. Darüber hinaus gibt es Spielraum für eigene kreative Projekte.
Porträt FSJ Schule:
„Arbeiten, wo andere Urlaub machen… das trifft definitiv auch für mein FSJ an der Herrmann-Neuton-Paulsen-Schule auf der Nordseeinsel Pellworm zu. Im Sommer sonnenbeschienene Wiesen, mehr Schafe als Einwohner*innen und das Wattenmeer hinter dem Leuchtturm sind das Ambiente; auf der anderen Seite aber auch ein sehr stiller Winter. Durchaus Geschmackssache also, für mich aber auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
Meine Einsatzstelle, die einzige Schule auf der Insel, besuchen derzeit 99 Kinder – auf die Jahrgangsstufen eins bis zehn verteilt. So bleibt durch die überschaubaren Gruppen viel Zeit, intensiv einzelne Kinder zu unterstützen, sei es beim Lesen der ersten Worte oder beim Verstehen der ersten Chemieformeln. An alle zukünftigen Generationen, die mit dieser Stelle liebäugeln und nur davor zurückschrecken, auf eine Insel zu ziehen: Traut Euch! Es lohnt sich!“


Leo Steinle, FSJ Schule 2023/24 an der Herrmann-Neuton-Paulsen-Schule
Wissenswertes
  • Durch Start2Act, dem neuen Förderprogramm der BKJ e.V., werden Träger und Verbände der kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Gefördert werden Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.
     
  • Noch bis 31. März 2024 Projektförderung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen: Ziele der Förderung durch die Themenfonds sind die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.
     
  • Bis 31. März 2024 Fördermittel für Transformation in der Kultur beantragen: Das MBWFK des Landes SH fördert Projekte aller Sparten mit dem Ziel, Kulturakteur*innen bei grundlegenden Veränderungsprozessen zu unterstützen. Der Förderschwerpunkt liegt in 2024 auf Vorhaben, die auf mehr Diversität und kulturelle Teilhabe abzielen.
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Interessierte an kultureller Kinder- und Jugendbildung

Adresse:
LKJ Schleswig-Holstein e.V.
Raiffeisenstraße 4 b
24768 Rendsburg
Deutschland

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Es bedarf eine Sicherstellung für den Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Der jetzige Haushaltsbeschluss des Bundes reicht nicht aus.

Es bedarf eine Sicherstellung für den Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Der jetzige Haushaltsbeschluss des Bundes reicht nicht aus.

Die Zukunft der Freiwilligendienstplätze ist immer noch unsicher

Gemeinsam haben wir uns in den vergangenen Monaten für die Rücknahme der geplanten Kürzungen stark gemacht – mit Erfolg, denn auf der neuerlichen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 18. Januar 2024 wurde der Haushaltsentwurf 2024 bestätigt. Die geplanten Kürzungen für die Freiwilligendienste wurden zurückgenommen. Das ist wunderbar!
Doch leider gibt es ein großes ABER: Es sind lediglich vier Monate im kommenden Freiwilligendienst-Jahrgang finanziell gesichert, die Monate September- Dezember 2024.
Grund dafür ist die fehlende „Verpflichtungsermächtigung“ für die Fortschreibung der Förderung im Folgejahr 2025. 
Der Freiwilligendienst ist ein überjähriges Programm. Deshalb ist weiterhin offen, wie die Finanzierung der Freiwilligendienstmonate ab Januar 2025 für die restlichen 8 Monate aussehen soll.
Die Zukunft der Freiwilligendienstplätze ist immer noch unsicher. Wenn in den nächsten Tagen keine „Verpflichtungsermächtigung“ ergänzt wird, dann gibt es zwangsläufig weniger Einsatzplätze für einen Freiwilligendienst.
Wir freuen uns sehr, dass die Kürzungen 2024 zurückgenommen wurden. Wir fordern und brauchen allerdings JETZT eine Zusage für 2025! Es bedarf eine Sicherstellung für den Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Der jetzige Haushaltsbeschluss reicht dafür nicht aus!
freiwilligendienststärken versprechenhalten

 

Was ist eine „Verpflichtungsermächtigung“?

Das ist ein Wort mit dem Finanzpolitiker*innen sagen, dass Geld für das nächste Kalenderjahr eingeplant werden darf. Normalerweise wird der Bundeshaushalt jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr beschlossen. Der Staat darf nur das Geld ausgeben, dass in diesem Bundeshaushalt eingeplant ist. Damit aber auch Projekte finanziert werden können, die länger als ein Kalenderjahr dauern, gibt es die „Verpflichtungsermächtigung“. Das heißt der Bundestag beschließt, dass die Verwaltung schon Verpflichtungen für das folgende Jahr eingehen darf. So darf zum Beispiel, das Ministerium für Familie Frauen Jugend und Senioren, das das Geld für den Freiwilligendienst verwaltet, 2024 schon sagen, 2025 können wir genauso viele Freiwillige fördern, weil wir dafür eine „Verpflichtungsermächtigung“ haben. Wir können also die Förderung der Begleitstrukturen für die Freiwilligendienstleistenden, die in diesem Jahr ihren Dienst aufgenommen haben, auch im folgenden Kalenderjahr finanzieren, in dem sie  den Dienst abschließen werden

 

Was bedeutet eine fehlende Verpflichtungsermächtigung für den Träger, die Einsatzstellen und die Freiwilligen?

 

 

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