Vielfalt im Ganztag gestalten

Vielfalt im Ganztag gestalten

Begrüßungsrede von Dr. Christian Schmidt-Rost anlässlich des Parlamentarischen Abends am 19. Juni 2024 (Text als pdf)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

sehr geehrte Staatssekretärin Dr. Stenke,

sehr geehrter Staatssekretär Wendt,

sehr geehrter Staatssekretär Albig,

liebe alle, die Sie bereit sind, sich für die ganztägige Förderung von Grundschulkindern einzusetzen,

wir freuen uns sehr, Sie heute zur gemeinsamen Abendveranstaltung im Schleswig-Holsteinischen Landeshaus begrüßen zu dürfen, obwohl die Deutsche Fußball-Nationalmannschaft der Herren ein EM-Spiel bestreitet. Der heutige Abend ist ein besonderer, weil er von über 20 Verbänden, Organisationen und Netzwerken aus verschiedenen Feldern gemeinsam erdacht wurde und somit eher nicht in klassische Veranstaltungsraster passt. Sie fragen sich vermutlich:

  • Wie hat diese heterogene Gruppe zusammengefunden?
  • Was ist das Ziel dieser Veranstaltung?
  • Und warum hat die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein oder kurz LKJ SH e.V. die Koordination übernommen?

Gerne möchte ich Ihnen diese drei Fragen kurz beantworten.

Lassen Sie mich mit der für mich einfachsten Frage beginnen.

Warum hat sich die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. bereit erklärt die Koordination des heutigen Abends zu übernehmen?

Es sind zwei zentrale Gründe: Erstens, Ganztag kann sich für die außerschulische kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein zu einer Chance oder einer Bedrohung entwickeln. Wir wollen es so mitgestalten, dass es eine Chance wird. Zweitens, als LKJ SH sind wir es gewohnt in heterogenen Bündnissen zu arbeiten. Denn wir sind das Dach der verschiedenen Spartenverbände und landesweit aktiven Organisationen der kulturellen Bildung. Von außerschulischen Bildungsstätten über Filmpädagogik, Literatur & Leseförderung, Kunst und Musik in allen erdenklichen Variationen, Spielmobil-Arbeit, Tanz, Theater bis zu Zirkus ist alles dabei. Durch diesen bunten Strauß haben wir gelernt auch zwischen auf den ersten Blick sehr unterschiedlichen Strukturen nach gemeinsamen Interessen zu suchen. Zudem tragen wir zwei Angebote, die nur in Bündnissen funktionieren: Die Koordination der Freiwilligendienste Kultur und Bildung und die Servicestelle „Kultur macht stark“ Schleswig-Holstein. Bei den Freiwilligendiensten müssen wir die Interessen von landesweit gut 130 Einsatzstellen aus den Bereichen Kultur, Politik und Schule, mit den Interessen der Freiwilligen, der Förderer und des bundesweiten Trägerverbunds in Einklang bringen. Die Servicestelle „Kultur macht stark“ Schleswig-Holstein berät Organisationen, die in einem Bündnis mit zwei weiteren Partnereinrichtungen beispielswiese Projekte der kulturellen Bildung im Ganztag mit Bundesmitten finanzieren wollen. Kristin König, die heute auch anwesend ist, berät Sie gerne dazu. Gemeinsam ist unseren Angeboten und den Angeboten unserer Mitglieder, dass diese nachweislich einen Beitrag zur Persönlichkeitsstärkung und zur Demokratiebildung der Teilnehmenden leisten. Zusammengefasst lautet die Antwort auf die erste Frage, auf der inhaltlichen Ebene: Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist für die Szene der kulturellen Bildung ebenso wie für die Kinder in Schleswig-Holstein wichtig. Auf der organisatorischen Ebene: Wir von der LKJ sind Profis für partizipative Koordination heterogener Gruppen und das Gestalten von kreativen Prozessen und Lösungen. Wie gut sie darin sind, haben bei der Vorbereitung dieses Abends ganz besonders Kristin König, Lena Patent und Jörg Walter-Thurm gezeigt. Dafür möchte ich ihnen ganz herzlich danken.

Zur zweiten Frage:

Wie hat diese heterogene Gruppe der Veranstaltenden zusammen gefunden?

Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter im Herbst 2021 hat in vielen Bereichen, die mit Grundschulkindern arbeiten, ambivalente Gefühle ausgelöst. Sport, Kulturelle Bildung, Jugendverbandsarbeit war bewusst: Dieses Gesetz hat das Potential, das eigene Feld grundlegend zu verändern. So wurden Fachtage veranstaltet und Positionspapiere geschrieben. Bald waren zwei Punkte klar: 1. Ohne die Wohlfahrtsorganisationen funktioniert kein Ganztagsangebot. 2. Wenn Kulturelle Bildung, Sport und Jugendverbandsarbeit eingebunden sind, wird Ganztag für die Kinder und Jugendlichen viel besser.

Anfang 2023 initiierten wir daher eine informelle Austauschrunde zum Ganztag mit Kultureller Bildung, Wohlfahrt, Sport und Jugendverbandsarbeit. Am Anfang ging es vor allem um den Informationsaustausch über den Prozess. In den regelmäßigen Videokonferenzen wuchs Vertrauen und ein Verständnis dafür, dass wir unterschiedliche Rollen im Ganztag übernehmen wollen, aber ein gemeinsames Ziel haben: Im Sinne der Kinder streben wir alle eine möglichst hohe Qualität des Ganztagsangebots überall in Schleswig-Holstein an. Was bedeutet das?

Qualität des Ganztagsangebots vom Kind aus denken

Qualität bedeutet für uns vom Kind aus gedacht: Jedes Kind kann unabhängig von der ökonomischen Situation seiner Eltern an der ganztätigen Förderung teilnehmen. Jedes Kind kann zu seinen Fachkräften Vertrauen aufbauen, weil diese langfristig im Ganztag arbeiten und entsprechend bezahlt werden. Jede Fachkraft im Ganztag ist nur für so viele Kinder zuständig, dass jedes Kind auch ruhige Momente für ein Gespräch mit seiner Vertrauensfachkraft haben kann. Jedes Kind erhält eine warme Mahlzeit in angenehmer Atmosphäre. Jedes Kind kann Rückzugs- und Ruheräume nutzen. Jedes Kind kann in Wahlangeboten aus Kultureller Bildung und Sport seine Interessen entwickeln und schärfen sowie Selbstwirksamkeit erfahren. Jedes Kind kann sich für die Hausgaben Hilfe holen. Jedes Kind kann im Rahmen von Wahlangeboten wie beispielsweise den Pfadfindern die Umgebung entdecken oder die Jugendfeuerwehr kennenlernen. Qualität bedeutet für uns außerdem, dass Kinder von halbwegs entspannten Eltern abgeholt werden, weil diese wissen, dass ihre Kinder an einem Ort sind, an dem sie sich wohlfühlen.

Daraus ergibt sich zusammenfassend auch: Um gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu erreichen, müssen Rahmenbedingungen wie Betreuungsschlüssel, Mindestanforderungen an Räume und Personal ebenso wie der Anspruch auf Wahlangebote aus den Bereichen Sport und Kultureller Bildung sowie eine Anbindungsmöglichkeit für die Jugendverbandsarbeit im Landesrecht geregelt werden. Es versteht sich von selbst, dass dies auch mit einer gemeinsamen Finanzierung durch die verschiedenen Ebenen einhergehen muss.

Zur dritten Frage:

Und was ist das Ziel unserer heutigen Veranstaltung?

Wir wollen Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Landtags und der Landesregierung ebenso wie Ihnen geschätzten Vertreter*innen aus der kommunalen Familie, Mut machen. Mut, die ganztätige Förderung von Kindern bei den schwierigen Haushaltsberatungen hoch zu priorisieren und gemeinsam Strategien für einen erstklassigen Ganztag zu entwickeln. Denn eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter hat nachweislich positive Effekte auf viele gesellschaftliche Bereiche wie Bildungsgerechtigkeit, Fachkräfte-Gewinnung, Integration, Armutsrisiko von Alleinerziehenden und Frauen im Alter sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt, um nur einige zu nennen.

Ganztag als Katalysator für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Auf den Punkt „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ möchte ich zum Schluss meiner Redezeit noch kurz eingehen: Unsere Grundschulen sind mittlerweile die einzigen Orte, an denen Menschen aller Milieus aufeinandertreffen und zusammenarbeiten müssen. Deswegen kann ein Ganztagsangebot, das als sozialer Knotenpunkt gedacht und gelebt wird, die Wirkung eines Katalysators für gesellschaftlichen Zusammenhalt entfalten.

Wenn die Ganztagskoordination an der Schule ein Netz zu Sportvereinen, Musikschulen, Tanzschulen, Spielmannszügen, Theatern, Fab-Labs, Kommunalen Kultureinrichtungen, Jugendrotkreuz, Pfadfindern, Jugendfeuerwehr, DLRG und weiteren Akteuren knüpft, dann besteht die Chance, dass auch Kinder in Vereine und Organisationen hineinwachsen, die dort bisher nicht hingefunden hätten. Zugleich bietet es einen Ansatz für die Nachwuchsprobleme in vielen Organisationen und nimmt uns die Sorge vor dem Verlust der Grundschulkinder in den Angeboten. Weiter kann ein solches Konzept einen Beitrag leisten, das enorme Problem der Fachkräfte für den Ganztag zu entschärfen. Sicherlich kommt jetzt gleich der Einwand, dass viele dieser Angebote von Berufstätigen im Ehrenamt gemacht werden. Aber ich denke, wenn wir es wirklich wollen, ließen sich auch dafür kreative Lösungen finden. Wenn wir Ganztag nicht nur als Raum zum Abbau schulischer Defizite denken, sondern als einen sozialen Knotenpunkt, dann könnte er sich zu einem Win-Win-Win-Projekt für viele Gesellschaftsbereiche entwickeln.

Wie Holstein Kiel – in zehn Jahren in die 1. Liga

In den vergangenen Wochen wird in allen möglichen Kontexten die KSV Holstein als Beispiel herangezogen, dass man es, trotz struktureller Nachteile, in die 1. Liga schaffen kann, wenn viele Engagierte, beharrlich, mit ambitionierten Zielen, einem guten Konzept und viel Teamgeist zusammenarbeiten. Für mich, der ich in den 1990er Jahren in einem vor sich hin bröselnden Holsteinstadion davon träumte, dass in der Stadt des THW und der Baltic Hurricanes Fußball überhaupt eine größere Rolle spielt, grenzt der Aufstieg von Holstein in die 1. Fußball Bundesliga an ein Wunder. Was ich damit aber sagen möchte: Heute scheint es noch schwer vorstellbar, dass der Ganztag in Schleswig-Holstein flächendeckend im bundesvergleich in der 1. Liga spielt. Aber wir können es hinbekommen, wenn wir uns jetzt alle gemeinsam – Land, Kommunen, Wohlfahrt, Sport, Jugendverbände, Kulturelle Bildung und Schule – aufmachen und ambitionierte Ziele formulieren sowie realistische Meilensteine für die nächsten zehn Jahre entwickeln. Dann können wir es wie Holstein Kiel auch in zehn Jahren von der dritten in die 1. Liga schaffen. Unsere Kinder, deren Eltern und die positiven Effekte auf viele weitere Politikfelder unseres Bundeslandes sollten es uns wert sein. In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen inspirierenden und motivierenden Abend.

Text: Dr. Christian Schmidt-Rost

Kontakt:

LKJ SH – Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V.

„Vielfalt im Ganztag“

„Vielfalt im Ganztag“

Ein Rückblick auf den Parlamentarischen Abend am 19.06.2024

„Vielfalt im Ganztag“ – unter diesem Motto hat vergangene Woche der Parlamentarische Abend im Landeshaus stattgefunden.

Die intensive Zusammenarbeit von 21 Verbänden, Organisationen und Netzwerken machte den Parlamentarischen Abend am 19. Juni zu etwas ganz Besonderem.
Ziel war es, den Entscheider*innen in den Parlamenten sowie der Verwaltung im Land und den Kommunen Mut zu machen, der „ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ eine hohe Priorität einzuräumen.

Ausgangspunkt der Veranstaltung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Mit dieser Entscheidung greift die Politik zu Recht gesellschaftliche Entwicklungen auf (wie z.B. Entlastung der Familie und Erleichterung der Erwerbsarbeit).

Eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter hat nachweislich positive Effekte auf viele gesellschaftliche Bereiche wie Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftegewinnung, Integration, Armutsrisiko Alleinerziehender und sozialen Zusammenhalt.
Wir wollen gemeinsam mit dem Land, den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sport, Jugendverbänden, kultureller Bildung und Schulen realistische Meilensteine für die nächsten 10 Jahre entwickeln.
Dafür war der Abend in der vergangenen Woche ein guter Auftakt. Wir freuen uns sehr, dass trotz eines EM-Spiels über 100 Personen teilgenommen haben.

Rückblick des Parlamentarischen Abends:

Nach einer Begrüßung von Dr. Christian Schmidt-Rost (Geschäftsführung LKJ SH e.V.) hielt Kristina Herbst (Landtagspräsidentin Landtag SH) ein Grußwort, in dem sie die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Ganztages hervorhob.

Prof. Dr. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss (Direktorin Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel) erläuterte in ihrem Impulsvortrag, wie der Weg zu einer gut strukturierten Ganztagesbetreuung gelingen kann. Zudem zeigte sie auch Herausforderungen auf, wie z.B. den Bedarf rechtlicher Klärungen. Dennoch sei dies kein Grund nicht anzufangen. Ganz im Sinne von „Fake it till you make it“, motivierte Reinwand-Weiss gemeinsam das Thema Ganztag jetzt anzugehen. Im Zeichen der EM lautete ihr Fazit: Der Ganztag sei ein Teamsport. Es ist jetzt an der Zeit gemeinsam zu trainieren, um für 2026 als Team fit zu werden und agieren zu können.

In einem Video-Blitzlicht aus der Praxis berichteten Akteur*innen von der jetzigen Situation im Ganztag und formulierten ihre Wünsche an einen künftigen Ganztag in Schleswig-Holstein.
Dieses Blitzlicht leitete eine Talk-Runde ein, in der über die Rolle von Sport, Wohlfahrt, Kultureller Bildung, Jugendverbandsarbeit in zukünftigen Ganztag gesprochen wurde.
Es diskutierten Landtagspräsidentin Herbst, Prof. Reinwand-Weiss, Ivy Wollandt (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein), Jochen Wilms (Landesjugendring Schleswig-Holstein) und Anne Hermanns (Landesvereinigung Kultureller Kinder- und Jugendbildung) über Chancen und Herausforderungen, die aktuell im Ausbau der Ganztagsbetreuung bestehen und äußerten Forderungen gegenüber politischen Verantwortlichen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um individuelle Interessen und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern zu fördern.
Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmenden neben Snacks und Getränken im Rahmen der Ausstellung „Vielfalt der Angebote“ austauschen und diskutieren. An insgesamt 8 Themensäulen gab es einiges zu entdecken und zu besprechen.

Die Thementische präsentierten „Vielfalt der Angebote“, „Gesamtfinanzierung“, „Zusammenarbeit Schule, Anbieter Ganztag und außerschulische Akteur*innen“, „Planbarkeit“, „Festgelegte Qualitätskriterien“, „Betreuungsschlüssel“, „Räume“.
Wir danken der Gerisch-Stiftung für die Leihgabe der Ausstellungsstehlen und Susanne Günther (Kinderschutzbund SH) und Hartmut Schröder (Landesmusikrat SH) für die Moderation.
Um den Parlamentarischen Abend nachhaltig zu dokumentieren, begleitete uns Volker Sponholz und brachte wichtige Diskussionspunkte künstlerisch auf das Papier und auf den Punkt.

Beteiligt waren die folgenden Verbände, Organisationen und Netzwerke.


Die LKJ SH e.V. zeigt sich erfreut über den Landtagsbeschluss „Chancen des Ganztagsausbaus für kulturelle Bildung und Sport nutzen“ (TOP 12+27)

Die LKJ SH e.V. zeigt sich erfreut über den Landtagsbeschluss „Chancen des Ganztagsausbaus für kulturelle Bildung und Sport nutzen“ (TOP 12+27)

Text als pdf

Die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein (LKJ SH) e.V. ist froh und dankbar, dass in der Plenardebatte des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Freitag, den 23. Februar 2024, fraktionsübergreifend anerkannt wurde, dass guter Ganztag nur in guter Zusammenarbeit zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und Wohlfahrtsverbänden möglich ist. Dass im beschlossenen Antrag ein Umgang auf Augenhöhe zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren eingefordert wird, war besonders erfreulich.

Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ SH) e.V. sieht diesen Landtagsbeschluss auch als Ergebnis ihres unermüdlichen Einsatzes für einen guten Ganztag in den vergangenen zwei Jahren: Bereits im April 2022 hatten die LKJ SH e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. und der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam das große Austauschforum „Der Ganztag kommt – Lasst ihn uns gestalten!” veranstaltet. Dieses richtete sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der kulturellen Bildung, schulische Lehrkräfte und (sozial)pädagogische Mitarbeitende im Ganztag sowie Verantwortliche aus Politik und Verwaltung.

Die Ergebnisse des Austauschforums fassten die drei Verbände im gemeinsamen Positionspapier „Kulturelle Bildung im Ganztag“ zusammen. Anschließend wurde dieses Positionspapier bereits im Herbst 2022 an die Verantwortlichen im Parlament und in den Ministerien verschickt. Daraus resultierten viele Gespräche mit Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie im Dezember 2023 schließlich auch mit dem MBWFK.

„Dass dieser lange Austauschprozess nun dazu geführt hat, dass der Landtag die Chance anerkennt, die der Ausbau des Ganztags gemeinsam mit den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und politischer Bildung sowie den Wohlfahrtverbänden bietet, freut uns ungemein“, sagt Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer der LKJ SH e.V. „Wir wollen uns zudem konstruktiv in die Arbeitsgruppe „Ganztag“ des MBWFK einbringen, in der die kulturelle Bildung und der Sport nun auch jeweils mit einem Sitz vertreten sein werden“, fügt er hinzu.

Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Bedeutung der Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Akteuren geht es nun darum, gemeinsam einen Rahmen zu entwickeln, der eine einfache Kooperation ermöglicht, um die Qualität der Betreuungsangebote an den Grundschulen Schleswig-Holsteins zu stärken. Dafür müssen neben dem Anspruch an die inhaltliche Qualität, auch organisatorische Fragen und die finanzielle Ausstattung geklärt werden. „Momentan funktioniert kulturelle Bildung im Ganztag eigentlich nur, wenn die Workshopleitungen das Geld mitbringen. Das heißt, sie beantragen Fördermittel bei Bundesprogrammen wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ oder bei Stiftungen. Wir wünschen uns, dass die Grundfinanzierung des Ganztags zukünftig ermöglicht, Fachkräfte der kulturellen Bildung einfach zu bezahlen“, so Christian Schmidt-Rost.

„Manchmal ist es schwer die Vielfalt kultureller Bildung auf den Punkt zu bringen, aber es ist für jeden etwas dabei“, meint Schmidt-Rost, denn zur kulturellen Bildung gehören beispielsweise Angebote ganz verschiedener Sparten – von A wie Akrobatik, über B wie Bandprobe, C wie Comic zeichnen, F wie Filme drehen, I wie Improvisation, K wie Kreatives Schreiben, M wie Musikinstrumente lernen, S wie Spiele programmieren, T wie Tanz und Theater, V wie Visual Arts bis zu Z wie Zirkus. Allen Angeboten aus dem Bereich der kulturellen Bildung ist gemein, dass sie bei den Interessen und Stärken der Kinder ansetzen, verbunden mit einer Grundhaltung des Zutrauens. So ermöglichen sie vielen jungen Menschen Erfolgserlebnisse und Selbstwirksamkeitserfahrungen. Diese stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Zudem erfahren die Kinder wie demokratische Aushandlungsprozesse funktionieren.

Deshalb sind die LKJ SH e.V., der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. und die LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. überzeugt: „Guter Ganztag kann nur mit kultureller Bildung gelingen. Deshalb müssen Land, Kommunen und außerschulische Akteure jetzt gemeinsam im nächsten Schritt Strukturen schaffen, die es ermöglichen, hochwertige Angebote der kulturellen Bildung und des Sports in das Ganztagsangebot an allen Grundschulen des Landes einzubeziehen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite KuBi im Ganztag.

Hintergrund: Rahmenbedingungen für den Ganztag ab 2026

Hintergrund: Rahmenbedingungen für den Ganztag ab 2026

Alle reden über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bzw. korrekterweise über den Rechtsanspruch auf die „Förderung in einer Tagesseinrichtung“ für Grundschulkinder ab 2026. Viele gehen davon aus, dass er die Rahmenbedingungen für viele Akteure in Schule und in den außerschulischen Freizeitangeboten verändern wird. Worauf werden Eltern ab 2026 Anspruch haben? Welche Rahmenbedingungen stehen schon fest? Wer entscheidet über Fragen, die noch offen sind? Dieser Text versucht anhand von Gesetztexten, Vereinbarungen und öffentlichen Verlautbarungen der Akteure ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Es ist kein juristischer Beratungsartikel. Der Text soll Anknüpfungspunkte für eine informierte Diskussion bieten.

In welchen Gesetz findet sich die Grundlage für den Rechtsanspruch?

Die Grundlage für den Rechtsanspruch ist im SGB VIII §24 verankert. Dort steht:

jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

SGB VIII §24

Dieser Artikel formuliert erst mal nur den Rechtsanspruch auf „Förderung“. Aber was versteht das Gesetz unter Förderung? Einen Hinweis gibt SGB VIII §22 Absatz (2). Dort steht:

(2) Tageseinrichtungen für Kinder […] sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten.[…].

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

SGB VIII §22

Und was bedeutet es konkret, dass der Förderungsauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfasst? Der Absatz(4) des gleichen Paragrafen verweist dann darauf, dass das Landesrecht alles weitere klärt.

Was findet sich bisher im Landesrecht zum Ganztag?

Ganztag wird bisher im Landesrecht in Schleswig-Holstein nur im Schulgesetz thematisiert, obwohl der Rechtsanspruch „auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ über das SGB VIII formuliert wird und somit eigentlich auch die Jugendhilfe betrifft. Im Schulgesetz des Landesschleswig-Holstein werden im §6 die folgenden Regelungen getroffen.

§6 Ganztagsschulen und Betreuungsangebote

  • Soweit nicht für einzelne Schularten durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt, entscheiden die Schulträger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren, ob diese als Ganztagsschulen in offener oder in gebundener Form geführt werden. Die Ganztagsschule verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, […]

(4) Das für Bildung zuständige Ministerium kann für Ganztagsschulen durch Verordnung insbesondere regeln:

  1. Grundsätze der Organisation,
  2. die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung,
  3. die verbindliche Ausgestaltung als Ganztagsschule für Schulen bestimmter Schularten.

(5) Für Kinder im Grundschulalter können mit Zustimmung des Schulträgers über den zeitlichen Rahmen des planmäßigen Unterrichts hinaus Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein §6

Aber die konkreten Ausführungen zur Qualität werden in Verordnungen geregelt. Die bisherige Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ macht in Bezug auf die Qualität und die konkret Ausgestaltung aber kaum Vorgaben. Vielmehr wird die Verantwortung für die Ausgestaltung an die jeweilige Schule abgegeben:

2. Ziele, Grundsätze und Förderung Offener Ganztagsschulen

Offene Ganztagsschulen sollen durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern die Bildungs- und Erziehungsziele von Schule unterstützen. Sie sollen ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, berufstätige, arbeitssuchende oder sich in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

2.1 Voraussetzungen für die Genehmigung

[…]

g) Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule und stimmt dieses mit dem Schulträger und gegebenenfalls mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Ganztags- und Betreuungsangebots beauftragt wird (Träger nach Ziffer 1 Satz 6), ab.

h) In dem Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen.“

Richtlinie Ganztag und Betreuung

Was bedeutet die aktuelle Rechtslage für Kultur und Kultureinrichtungen im Ganztag?

  • Es wird ein Bildungsanspruch an das Nachmittagsangebot formuliert.
  • Es besteht ein Gebot mit außerschulischen Einrichtungen zu kooperieren.
  • Daraus lässt sich ableiten: Grundsätzlich können sich außerschulische Akteure aus der kulturellen Bildung, kommunale Kultureinrichtungen, Sportvereine oder weitere Akteure der außerschulischen Bildung in den Ganztag einbringen und zu dessen Qualität beitragen.
  • Momentan ist ein offenes Fenster auf die Entwicklung der Strukturen Einfluss zu nehmen, in deren Rahmen Kooperationen in Zukunft stattfinden werden.

Wer entscheidet über die Rahmenbedingungen für den Ganztag in Schleswig-Holstein ab 2026?

Federführend für die Entwicklung einer neuen Rahmenrichtlinie ist das Ministerium für Bildung Wissenschaft Forschung und Kultur (MBWFK) verantwortlich. Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gibt es eine gemeinsame Interministerielle Arbeitsgruppe, in der wohl die zentralen Entscheidungen zwischen Bildung und Jugendhilfe abgestimmt werden. Impulse für die neue Richtlinie werden in den vier Regionalkonferenzen von den lokalen Akteuren gesammelt. Zudem gibt es schon länger eine vom MBWFK einberufene AG Ganztag in der kommunale Landesverbände, Elternvertretungen, Gewerkschaften sowie Vertreter der LAG Wohlfahrt und des Landesjugendrings vertreten sind. Begleitet wird der Prozess von vielen Akteuren, die bereits im Ganztag aktiv sind sowie die ihre Tätigkeitsfelder für Anknüpfungsfähig halten. Diese haben ähnlich wie die LKJ SH e.V. beispielsweise Positionspapiere aus ihrer jeweiligen Perspektive geschrieben.

Die finanziellen Rahmenbedingungen werden schließlich zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (aktuell federführend der Städteverband Schleswig-Holstein) und der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein ausgehandelt. Wenn es an die konkrete Umsetzung geht, werden vermutlich (wie bisher) die Kommunen die Leistungen für das Ganztagsangebot ausschreiben und sich dabei auf den neu zu entwickelnden Rahmen beziehen.

Regionalkonferenz „Guten Ganztag gestalten“ – Erste Eindrücke

Am 20. Dezember fand in Husum die erste von vier Regionalkonferenzen statt. Die kulturelle Bildung war durch die LKJ SH e.V. und den Landesverband der Musikschulen vertreten. Sehr deutlich hat die Veranstaltung vor Augen geführt wie viele Akteure für einen gelingenden Ganztag einbezogen werden müssen. So waren Schulleitungen, Lehrkräfte, das weitere im Ganztag pädagogisch tätige Personal, Schulträger, Durchführungsträger, Kooperationspartner des Ganztags, Schulaufsicht, Vorstandsvorsitzende der Landes- und Kreiselternbeiräte, Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Gewerkschaften, aus Politik und Wissenschaft eingeladen und vertreten. Ziel des MBWFK sowie der ServiceAgentur Ganztägig Lernen, die die Veranstaltung im Auftrag konzipierte, war es insbesondere die lokale und regionale Expertise vor Ort zu nutzen, da dies lokalen Akteure die spezifischen Herausforderungen und Potenziale am besten kennen. Die Veranstaltung ermöglichte es allen Akteuren ihre Erfahrungen, ihr Wissen aus der Praxis und sowie darüberhinausgehende Ideen einzubringen. Ausgehend davon soll eine fundierte Diskussion über einen qualitativ guten kindgerechten Ganztag für Grundschülerinnen und Grundschüler geführt werden, die dann 2024 in ein Rahmenkonzept überführt wird, das landesweit wirken soll. Die Ergebnisse, die in einem mehrstufigen Gruppenarbeitsprozess zusammengetragen wurden, sind digital dokumentiert und können hier öffentlich eingesehen werden.

Aus Sicht der LKJ SH e.V. war es ein sehr gut strukturierte, sehr gut moderierte gelungene Veranstaltung, in der für die meisten relevanten inhaltlichen Themen zur Sprache kommen konnten.

Kulturelle Bildung im Ganztag an Grundschulen – Austausch mit dem MBWFK

Ab 2026 haben bundesweit alle Kinder in Grundschulen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit dieser Entscheidung greift die Politik zu Recht gesellschaftliche Entwicklungen auf (wie z.B. Entlastung der Familie und Erleichterung der Erwerbsarbeit). Allerdings müssen auch die Perspektiven der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung bei der Konzeption des Ganztags in Schleswig-Holstein berücksichtigt werden.

Wir als LKJ SH e.V. haben seit unserem ersten Fachtag 2022 verschiedene Aktivitäten unternommen. Ziel unserer Arbeit ist eine starke Rolle der kulturellen Bildung im Ganztag. Denn wir sind überzeugt, dass die Kinder enorm davon profitieren werden. Eine genaue Übersicht und Begründung unserer Forderungen finden Sie im Positionspapier. Dieses haten wir als LKJ SH e.V. gemeinsam mit unseren Mitgliederverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur e.V. sowie dem Landesverband der Musikschulen e.V. erarbeitet.

Im Dezember 2023 hatten wir die zudem die Gelegenheit unser Positionspapier mit den Staatssekretären im MBWFK Frau Dr. Stenke und Herrn Wendt zu diskutieren. In dem sehr offenen und lösungsorientierten Gespräch wurde deutlich, dass Anknüpfungsstrukturen entwickelt werden müssen, die zwischen Schulen, Ganztagsträgern und Akteuren der kulturellen Bildung und des Sports eine leichte, unbürokratische und für alle Beteiligten klare und verlässliche Zusammenarbeit ermöglichen.

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