Ganztag gemeinsam gestalten: Verbände fordern bessere Rahmenbedingungen und echte Beteiligung
Kiel. Anlässlich der geplanten Förderrichtlinie „Ganztag und Betreuung“ richten landesweite Fach- und Dachverbände sowie Zusammenschlüsse aus Jugendverbandsarbeit, Sport, kultureller Bildung und Wohlfahrt einen offenen Brief an das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins. Darin fordern sie grundlegende Nachbesserungen, um dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder gerecht zu werden. Die Verbände begrüßen den angestrebten ganzheitlichen Bildungsansatz, sehen jedoch erhebliche strukturelle Schwächen in der Umsetzung.
„Gute Ideen drohen an fehlender Beteiligung, finanziellen Hürden und unklaren Begrifflichkeiten zu scheitern – das geht auf Kosten der Kinder“, heißt es im Schreiben. Kernforderungen der Verbände im Überblick:
Verbindliche Beteiligung von Durchführungsträgern und Kooperationspartnern bei der Wahl des Qualitätsmodell
Stärkere finanzielle Unterstützung für höherwertige Qualitätsmodelle, um auch ärmeren Kommunen Zugang zu guter Ganztagsbildung zu ermöglichen
Klare Definitionen der Rollen von Kooperationspartnern und Differenzierung zwischen Betreuung und Bildungsangeboten
Bessere Absicherung und Anerkennung von Angeboten der kulturellen Bildung, Jugendverbandsarbeit und des Sports
Anpassungen für inklusive Bildung, um Kinder mit Förderbedarf nicht strukturell auszuschließen
Breiteres Fachkräfteverständnis und neue Qualifizierungswege zur Bekämpfung des Personalmangels
Die Verbände kritisieren insbesondere, dass wichtige Partner in der geplanten Förderrichtlinie kaum oder gar nicht formal in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind – obwohl sie täglich vor Ort Verantwortung tragen. „Ganztagsbildung darf kein Sparmodell werden. Es braucht faire Bedingungen, um die Vielfalt der Angebote zu sichern und die Potenziale aller Beteiligten zu nutzen“, so die gemeinsame Botschaft. Mit dem offenen Brief sprechen die Verbände dem Bildungsministerium erneut ein konkretes Gesprächsangebot aus. Im bisherigen Arbeitsprozess wurde der Nachbesserungsbedarf am Richtlinienentwurf klar formuliert und schriftlich mitgeteilt wurde. Darauf hat das Ministerium bislang nicht reagiert. Ziel ist ein gemeinsamer Entwicklungsprozess bis zur konkreten Umsetzung des Rechtsanspruchs realitätsnah, verlässlich und kindgerecht gestaltet.
Ansprechpartner bei der LKJ SH e.V.: Christian Schmidt-Rost schmidt-rost@lkj-sh.de
Hi, wir sind die neue Freiwilligenvertretung aus den Seminargruppen A, B, C und D der LKJ SH e.V., für den Jahrgang 2024/25. Wir haben uns das Ziel gesetzt die Freiwilligen* untereinander, als auch zusammen mit den Einsatzstellen besser zu vernetzen.
Wir sind v.l.n.r. Johanna, Paula, Emil, Anna Sophie, Thies, Niklas, Frida und Louis.
Über den Instagram-Account @freiwilligenvertretung_lkj_sh sind wir erreichbar und nehmen gerne Fragen, Ideen sowie Vorschläge oder auch Probleme entgegen.
TikTok macht immer wieder Schlagzeilen: sei es in Bezug auf den schlechten Datenschutz, die Verbreitung von Fake News oder die engen Filterblasen, in die Menschen hineingeraten können. Zugleich sind viele Jugendliche und auch Erwachsene begeistert von den Möglichkeiten, die die Plattform bietet. Wenn wir Lebensweltorientierung und medienpädagogische Verantwortung ernst nehmen, müssen wir uns in der außerschulischen Arbeit mit Jugendlichen mit der Plattform auseinandersetzen.
Wir freuen uns daher enorm, dass wir Anfang 2025 die Fortbildungsreihe „The TikTok Challenge“ anbieten können. Als Referentin konnten wir dafür Nele Hirsch vom ebildungslabor gewinnen. Finanziell möglich machen es der Offene Kanal Schleswig-Holstein und das Digitalministerium. Weitere Informationen folgen bald.
Ein Rückblick auf den Parlamentarischen Abend am 19.06.2024
„Vielfalt im Ganztag“ – unter diesem Motto hat vergangene Woche der Parlamentarische Abend im Landeshaus stattgefunden.
Die intensive Zusammenarbeit von 21 Verbänden, Organisationen und Netzwerken machte den Parlamentarischen Abend am 19. Juni zu etwas ganz Besonderem. Ziel war es, den Entscheider*innen in den Parlamenten sowie der Verwaltung im Land und den Kommunen Mut zu machen, der „ganztägigen Förderung von Grundschulkindern“ eine hohe Priorität einzuräumen.
Ausgangspunkt der Veranstaltung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Mit dieser Entscheidung greift die Politik zu Recht gesellschaftliche Entwicklungen auf (wie z.B. Entlastung der Familie und Erleichterung der Erwerbsarbeit).
Eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter hat nachweislich positive Effekte auf viele gesellschaftliche Bereiche wie Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftegewinnung, Integration, Armutsrisiko Alleinerziehender und sozialen Zusammenhalt. Wir wollen gemeinsam mit dem Land, den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sport, Jugendverbänden, kultureller Bildung und Schulen realistische Meilensteine für die nächsten 10 Jahre entwickeln. Dafür war der Abend in der vergangenen Woche ein guter Auftakt. Wir freuen uns sehr, dass trotz eines EM-Spiels über 100 Personen teilgenommen haben.
Rückblick des Parlamentarischen Abends:
Nach einer Begrüßung von Dr. Christian Schmidt-Rost (Geschäftsführung LKJ SH e.V.) hielt Kristina Herbst (Landtagspräsidentin Landtag SH) ein Grußwort, in dem sie die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Ganztages hervorhob.
Prof. Dr. Vanessa-Isabelle Reinwand-Weiss (Direktorin Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel) erläuterte in ihrem Impulsvortrag, wie der Weg zu einer gut strukturierten Ganztagesbetreuung gelingen kann. Zudem zeigte sie auch Herausforderungen auf, wie z.B. den Bedarf rechtlicher Klärungen. Dennoch sei dies kein Grund nicht anzufangen. Ganz im Sinne von „Fake it till you make it“, motivierte Reinwand-Weiss gemeinsam das Thema Ganztag jetzt anzugehen. Im Zeichen der EM lautete ihr Fazit: Der Ganztag sei ein Teamsport. Es ist jetzt an der Zeit gemeinsam zu trainieren, um für 2026 als Team fit zu werden und agieren zu können.
In einem Video-Blitzlicht aus der Praxis berichteten Akteur*innen von der jetzigen Situation im Ganztag und formulierten ihre Wünsche an einen künftigen Ganztag in Schleswig-Holstein. Dieses Blitzlicht leitete eine Talk-Runde ein, in der über die Rolle von Sport, Wohlfahrt, Kultureller Bildung, Jugendverbandsarbeit in zukünftigen Ganztag gesprochen wurde. Es diskutierten Landtagspräsidentin Herbst, Prof. Reinwand-Weiss, Ivy Wollandt (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein), Jochen Wilms (Landesjugendring Schleswig-Holstein) und Anne Hermanns (Landesvereinigung Kultureller Kinder- und Jugendbildung) über Chancen und Herausforderungen, die aktuell im Ausbau der Ganztagsbetreuung bestehen und äußerten Forderungen gegenüber politischen Verantwortlichen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um individuelle Interessen und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern zu fördern. Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmenden neben Snacks und Getränken im Rahmen der Ausstellung „Vielfalt der Angebote“ austauschen und diskutieren. An insgesamt 8 Themensäulen gab es einiges zu entdecken und zu besprechen.
Die Thementische präsentierten „Vielfalt der Angebote“, „Gesamtfinanzierung“, „Zusammenarbeit Schule, Anbieter Ganztag und außerschulische Akteur*innen“, „Planbarkeit“, „Festgelegte Qualitätskriterien“, „Betreuungsschlüssel“, „Räume“. Wir danken der Gerisch-Stiftung für die Leihgabe der Ausstellungsstehlen und Susanne Günther (Kinderschutzbund SH) und Hartmut Schröder (Landesmusikrat SH) für die Moderation. Um den Parlamentarischen Abend nachhaltig zu dokumentieren, begleitete uns Volker Sponholz und brachte wichtige Diskussionspunkte künstlerisch auf das Papier und auf den Punkt.
Beteiligt waren die folgenden Verbände, Organisationen und Netzwerke.
Angebote der kulturellen Bildung aller Sparten stärken junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie eröffnen Räume, in denen junge Menschen ihre eigenen Positionen finden und verschiedene kreative Wege entwickeln können, diese auszudrücken. Damit leistet außerschulische kulturelle Bildung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Demokratiebildung. Zugleich ist unsere offene demokratische Gesellschaft auch eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Positionen kreativ ausdrücken dürfen. Deshalb haben wir auch in unserem neuen Leitbild festgehalten, dass wir für Demokratie und Freiheit auch öffentlich einstehen.
Leider ist es nicht selbstverständlich, dass unsere Gesellschaft demokratisch organisiert ist und uns – Jungen wie Älteren – die kreativen und künstlerischen Freiräume bietet. Daher ruft die LKJ SH e.V. dazu auf, am 9. Juni an der Europawahl teilzunehmen und Parteien zu wählen, die sich für ein demokratisches Miteinander in einem gemeinsamen Europa einsetzen. Wahlberechtigt sind Menschen ab 16 Jahren mit einer EU-Staatsbürgerschaft.
Am 24. Mai fand in Kiel die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Das Team aus Vorstand und Geschäftsstelle berichtete von einem herausfordernden aber auf vielen Ebenen erfolgreichen Jahr 2023. Im Mittelpunkt standen aber die Wahl eines neuen Vorstands.
Verabschiedung Vorstandsvorsitz Karsten Biermann
Karsten Biermann trat nach sechs Jahren nicht mehr als Vorsitzender an. Karsten hatte die LKJ SH e.V. in den vergangenen Jahren durch unruhige See gesteuert. Dafür sprachen im Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen ebenso wie die Mitarbeitenden ihren herzlichen Dank aus.
Neuer Vorstand gewählt
Als neue 1. Vorsitzende wurde Anne Hermans gewählt. Sie ist Geschäftsführerin des Projekts musiculum Kiel der Stiftung Jovita und engagiert sich bereits seit 2021 im Vorstand der LKJ SH e.V. Als neuen 2. Vorsitzenden konnten wir Sönke Ehlers gewinnen. Er ist stellvertretender Pressesprecher des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Seine Erfahrungen in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung als Freiwilliger, Teamer und Mitarbeiter einer Einsatzstelle wird er gerne in die Vorstandsarbeit einbringen. Als Schatzmeister wurde Lars Ekelöf wiedergewählt. Er ist im Hauptamt Einkäufer bei einem Medizinunternehmen und Vorstand der LAG Jugendmusik.
Als Beisitzende wurden zudem gewählt: Charlotte Reimann, Leiterin der Freiwilligenzentrums Kreis Plön, Mitglied der Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (lagfa) SH und Initiatorin des LesenetzSH. Als Vorstandsmitglied wird sie diese Initiative weiterbetreuen. Ingo Mertins wurde wiedergewählt. Er ist im Hauptberuf Bildungsreferent auf dem Scheersberg und vertritt im Vorstand den Landesverband Jugend und Film SH. Neu gewählt wurde auch Tomasz Pancewicz, Geschäftsführer der Musikschule Rendsburg. Andrea Krötzinger unterstützt die Vorstandsarbeit in Zukunft als von der Mitgliederversammlung gewählte Beraterin. Martina Wittmacks Wahlperiode endet erst 2025.
Hauptamtliche und Ehrenamtliche freuen sich sehr auf das gemeinsame Engagement für die kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein.
v.l. Martina Wittmaack, Ingo Mertins, Charlotte Reimann, Anne Hermans, Sönke Ehlers, Lars Ekelöf, Tomasz Pancewicz
Bildungsministerin Karin Prien drückt ihre Anerkennung für die ehrenamtliche Leseförderarbeit sowie die landesweite Vernetzungsarbeit des LesenetzSH aus.
v.l.n.r. Anne Hermann, Charlotte Reimann, Karin Prien, Linda Hartwig, Christian Schmidt-Rost, Regine Dürmeyer, Sabine Böttcher, Dörte Törper
Vertreter*innen des LesenetzSH und der LKJ SH e.V. trafen sich am 24. April mit Ministerin Karin Prien im Bildungsministerium. Charlotte Reimann (Initiatorin LesenetzSH), Regine Dürmeyer (Kieler Kinder- und Jugendbuchkreis) und Linda Hartwig (Junges Literaturhaus Schleswig-Holstein) stellten die Vernetzungsarbeit des LesenetzSH vor und machten deutlich, dass diese Arbeit langfristig nicht nur ehrenamtlich geleistet werden kann.
Dr. Christian Schmidt-Rost und Anne Hermans zeigten auf, warum die LKJ SH e.V. gerne als institutionelles Dach für die außerschulische Leseförderung im Land zur Verfügung steht: „Wir wollen Erstens die Begeisterung für das Lesen, Schreiben und Erzählen mit anderen Menschen teilen. Zweitens sehen wir im Lesen, Schreiben und Erzählen unabdingbare Grundkompetenzen für gesellschaftliche Teilhabe, die jeder Mensch erlernen können muss.“
Im Zuge des Gesprächs wurde vereinbart, gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, in der schulische und außerschulische Leseförderung gemeinsam noch mehr Wirksamkeit entfalten können.
Die LKJ SH e.V. trägt das überwiegend ehrenamtlich organisierte LesenetzSH. Es ist ein loser Zusammenschluss von Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen, die Menschen für das Lesen, Erzählen und Schreiben begeistern wollen.
Über 10 Prozent der Einsatzstellen können nicht besetzt werden
Trotz der Rücknahme der Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 kommt es zu realen Kürzungen der Plätze für das FreiwilligeSoziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst im Freiwilligen-Jahrgang 2024/25. Die LKJ SH e.V. kann im kommenden Jahr mehr als 10 Prozent der Einsatzstellen nicht besetzen, weil die Förderung des Bundes gekürzt wurde. Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer der LKJ SH e.V., erklärt: „Das ist sehr bitter für unsere Koordinatorinnen, die alle Stunden reduzieren müssen und damit Gehaltseinbußen erfahren. Kündigungen können wir gerade eben so vermeiden. Vor allem ist es aber sehr enttäuschend für die jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, und die Einsatzstellen. Denn das Interesse von jungen Menschen und Einsatzstellen am Freiwilligendienst in Schleswig-Holstein war ohnehin schon größer als die Zahl der Freiwilligendienstplätze, die zur Verfügung standen“. Im folgenden Interview erläutert Schmidt-Rost, die Auswirkungen noch etwas genauer.
Wie sind die Kürzungen zu erklären, wo doch die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 zurückgenommen wurden?
Das zentrale Problem ist, dass die Freiwilligendienste in der Regel von September bis August des Folgejahres laufen und der Bundeshaushalt pro Kalenderjahr aufgestellt wird. Leider konnte sich das Bundeskabinett nicht darauf einigen, auch in der mittelfristigen Finanzplanung die Kürzungen der Gelder für die Freiwilligendienste für das Haushaltsjahr 2025 zurückzunehmen. Das führt dazu, dass das zuständige Bundesministerium, nur so viele Freiwilligenplätze für den im September startenden Jahrgang finanzieren kann, wie sie auch nach aktueller Finanzplanung in 2025 bezahlen können. Denn es muss sichergestellt sein, dass alle Freiwilligen, die einen Dienst beginnen, diesen auch beenden können.
Wofür werden denn die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt überhaupt gebraucht?
Im Jugendfreiwilligendienst sind neben der Engagement-Zeit in der Arbeitsstelle auch 25 verpflichtende Seminartage gesetzlich vorgeschrieben. Diese organisieren wir als LKJ SH e.V. für die Freiwilligen, die ihren Dienst in den Bereichen Kultur, Politik und Bildung absolvieren Außerdem begleiten unsere Koordinatorinnen die Freiwilligen und die Einsatzstellen durch das Freiwilligenjahr. Das Freiwilligenjahr beginnt mit der Planung im Dezember des Vorjahres. Da wird abgefragt, ob die Einsatzstellen im folgenden Jahrgang dabei sein wollen. Bis Januar aktualisieren die Einsatzstellen dann ihre Profile auf der Internetplattform freiwilligendienste-kultur-bildung.de. Ab 15. Januar werden die Stellen freigeschaltet und junge Menschen können ihre Bewerbung für bis zu sechs Stellen ausfüllen. Ab Ende März sichten die Einsatzstellen die Bewerbungen und vereinbaren Kennenlerngespräche mit den jungen Menschen. Im Mai werden die Verträge zwischen Einsatzstelle, Freiwilligen und LKJ SH e.V. erstellt und unterschrieben. Es ist quasi eine Dreiecksbeziehung, die da vereinbart wird. Im September, nach zehn Monaten Vorbereitung, starten die Freiwilligen dann schließlich in den Einsatzstellen. In der Regel treffen sich die Freiwilligen im Oktober zu ihrem ersten Seminar für eine Woche auf in der IBJ Scheersberg. Weitere einwöchige Seminare folgen im Januar, März und zum Abschluss im Juni/Juli. Dazwischen können die Freiwilligen noch aus weiteren Bildungsangeboten auswählen und kommen so auf 25 Seminartage. Zwischen November und März besuchen unsere Koordinatorinnen einmal alle Freiwilligen in ihrer Einsatzstelle. Dort führen sie ein Gespräch mit ihnen und den Verantwortlichen in den Einsatzstellen. Aber auch jenseits dessen sind die Koordinatorinnen immer als Ansprechpartnerinnen bereit, Unabhängig davon stehen die Koordinatorinnen immer als Ansprechpartnerinnen bereit, wenn es einmal zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen nicht so laufen sollte. Die Arbeitszeit der Koordinatorinnen sowie die Kosten, die durch die Bildungstage entstehen, werden zu wesentlichen Teilen durch die Förderung des Bundes gedeckt. Zudem erhalten wir noch etwas Unterstützung vom Land Schleswig-Holstein. Weil die öffentliche Förderung aber in den letzten Jahren gleichgeblieben ist und die Kosten massiv gestiegen sind, müssen wir nun auch die Einsatzstellen noch mehr an den Kosten für das gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Begleitprogramm beteiligen.
Sie sprachen gerade davon, dass die Bewerbungsphase bis Ende März geht. Können sich junge Menschen jetzt noch für einen Freiwilligendienst bewerben?
Ja, das Portal ist noch offen und junge Menschen können sich sehr gerne noch anmelden und bei Einsatzstellen bewerben. Ohnehin ist der Gesamtprozess dieses Jahr etwas verschoben, weil wir aufgrund der späten Verabschiedung des Bundeshaushalts erst diese Woche erfahren haben, wie groß unser Kontingent für den Jahrgang 2024/25 ist. Die damit verbundenen Unsicherheiten waren für alle Beteiligten äußerst nervenzehrend.
Gilt das eigentlich nur für die Freiwilligendienste im Bereich Kultur und Bildung?
Nein, alle Träger von Freiwilligendiensten – also auch in der Wohlfahrt, Jugendhilfe, Sport – sind von diesen Kürzungen betroffen. Vielen Dank für das Gespräch.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Dr. Christian Schmidt-Rost
Die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein (LKJ SH) e.V. ist froh und dankbar, dass in der Plenardebatte des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Freitag, den 23. Februar 2024, fraktionsübergreifend anerkannt wurde, dass guter Ganztag nur in guter Zusammenarbeit zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und Wohlfahrtsverbänden möglich ist. Dass im beschlossenen Antrag ein Umgang auf Augenhöhe zwischen Schule und den außerschulischen Akteuren eingefordert wird, war besonders erfreulich.
Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ SH) e.V. sieht diesen Landtagsbeschluss auch als Ergebnis ihres unermüdlichen Einsatzes für einen guten Ganztag in den vergangenen zwei Jahren: Bereits im April 2022 hatten die LKJ SH e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. und der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam das große Austauschforum „Der Ganztag kommt – Lasst ihn uns gestalten!” veranstaltet. Dieses richtete sich an ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der kulturellen Bildung, schulische Lehrkräfte und (sozial)pädagogische Mitarbeitende im Ganztag sowie Verantwortliche aus Politik und Verwaltung.
Die Ergebnisse des Austauschforums fassten die drei Verbände im gemeinsamen Positionspapier „Kulturelle Bildung im Ganztag“ zusammen. Anschließend wurde dieses Positionspapier bereits im Herbst 2022 an die Verantwortlichen im Parlament und in den Ministerien verschickt. Daraus resultierten viele Gespräche mit Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie im Dezember 2023 schließlich auch mit dem MBWFK.
„Dass dieser lange Austauschprozess nun dazu geführt hat, dass der Landtag die Chance anerkennt, die der Ausbau des Ganztags gemeinsam mit den außerschulischen Akteuren aus kultureller Bildung, Sport, Jugendverbandsarbeit und politischer Bildung sowie den Wohlfahrtverbänden bietet, freut uns ungemein“, sagt Dr. Christian Schmidt-Rost, Geschäftsführer der LKJ SH e.V. „Wir wollen uns zudem konstruktiv in die Arbeitsgruppe „Ganztag“ des MBWFK einbringen, in der die kulturelle Bildung und der Sport nun auch jeweils mit einem Sitz vertreten sein werden“, fügt er hinzu.
Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Bedeutung der Zusammenarbeit von Schule und außerschulischen Akteuren geht es nun darum, gemeinsam einen Rahmen zu entwickeln, der eine einfache Kooperation ermöglicht, um die Qualität der Betreuungsangebote an den Grundschulen Schleswig-Holsteins zu stärken. Dafür müssen neben dem Anspruch an die inhaltliche Qualität, auch organisatorische Fragen und die finanzielle Ausstattung geklärt werden. „Momentan funktioniert kulturelle Bildung im Ganztag eigentlich nur, wenn die Workshopleitungen das Geld mitbringen. Das heißt, sie beantragen Fördermittel bei Bundesprogrammen wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ oder bei Stiftungen. Wir wünschen uns, dass die Grundfinanzierung des Ganztags zukünftig ermöglicht, Fachkräfte der kulturellen Bildung einfach zu bezahlen“, so Christian Schmidt-Rost.
„Manchmal ist es schwer die Vielfalt kultureller Bildung auf den Punkt zu bringen, aber es ist für jeden etwas dabei“, meint Schmidt-Rost, denn zur kulturellen Bildung gehören beispielsweise Angebote ganz verschiedener Sparten – von A wie Akrobatik, über B wie Bandprobe, C wie Comic zeichnen, F wie Filme drehen, I wie Improvisation, K wie Kreatives Schreiben, M wie Musikinstrumente lernen, S wie Spiele programmieren, T wie Tanz und Theater, V wie Visual Arts bis zu Z wie Zirkus. Allen Angeboten aus dem Bereich der kulturellen Bildung ist gemein, dass sie bei den Interessen und Stärken der Kinder ansetzen, verbunden mit einer Grundhaltung des Zutrauens. So ermöglichen sie vielen jungen Menschen Erfolgserlebnisse und Selbstwirksamkeitserfahrungen. Diese stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Zudem erfahren die Kinder wie demokratische Aushandlungsprozesse funktionieren.
Deshalb sind die LKJ SH e.V., der Landesverband der Musikschulen Schleswig-Holstein e.V. und die LAG Soziokultur Schleswig-Holstein e.V. überzeugt: „Guter Ganztag kann nur mit kultureller Bildung gelingen. Deshalb müssen Land, Kommunen und außerschulische Akteure jetzt gemeinsam im nächsten Schritt Strukturen schaffen, die es ermöglichen, hochwertige Angebote der kulturellen Bildung und des Sports in das Ganztagsangebot an allen Grundschulen des Landes einzubeziehen.“
Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite KuBi im Ganztag.
Alle reden über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bzw. korrekterweise über den Rechtsanspruch auf die „Förderung in einer Tagesseinrichtung“ für Grundschulkinder ab 2026. Viele gehen davon aus, dass er die Rahmenbedingungen für viele Akteure in Schule und in den außerschulischen Freizeitangeboten verändern wird. Worauf werden Eltern ab 2026 Anspruch haben? Welche Rahmenbedingungen stehen schon fest? Wer entscheidet über Fragen, die noch offen sind? Dieser Text versucht anhand von Gesetztexten, Vereinbarungen und öffentlichen Verlautbarungen der Akteure ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Es ist kein juristischer Beratungsartikel. Der Text soll Anknüpfungspunkte für eine informierte Diskussion bieten.
In welchen Gesetz findet sich die Grundlage für den Rechtsanspruch?
Die Grundlage für den Rechtsanspruch ist im SGB VIII §24 verankert. Dort steht:
jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
Dieser Artikel formuliert erst mal nur den Rechtsanspruch auf „Förderung“. Aber was versteht das Gesetz unter Förderung? Einen Hinweis gibt SGB VIII §22 Absatz (2). Dort steht:
(2) Tageseinrichtungen für Kinder […] sollen
1. die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Hierzu sollen sie die Erziehungsberechtigten einbeziehen und mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Personen, Diensten oder Einrichtungen, die bei der Leistungserbringung für das Kind tätig werden, zusammenarbeiten.[…].
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Und was bedeutet es konkret, dass der Förderungsauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfasst? Der Absatz(4) des gleichen Paragrafen verweist dann darauf, dass das Landesrecht alles weitere klärt.
Was findet sich bisher im Landesrecht zum Ganztag?
Ganztag wird bisher im Landesrecht in Schleswig-Holstein nur im Schulgesetz thematisiert, obwohl der Rechtsanspruch „auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ über das SGB VIII formuliert wird und somit eigentlich auch die Jugendhilfe betrifft. Im Schulgesetz des Landesschleswig-Holstein werden im §6 die folgenden Regelungen getroffen.
§6 Ganztagsschulen und Betreuungsangebote
Soweit nicht für einzelne Schularten durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt, entscheiden die Schulträger der allgemein bildenden Schulen und Förderzentren, ob diese als Ganztagsschulen in offener oder in gebundener Form geführt werden. Die Ganztagsschule verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, […]
(4) Das für Bildung zuständige Ministerium kann für Ganztagsschulen durch Verordnung insbesondere regeln:
Grundsätze der Organisation,
die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung,
die verbindliche Ausgestaltung als Ganztagsschule für Schulen bestimmter Schularten.
(5) Für Kinder im Grundschulalter können mit Zustimmung des Schulträgers über den zeitlichen Rahmen des planmäßigen Unterrichts hinaus Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Teilnahme ist freiwillig.
Aber die konkreten Ausführungen zur Qualität werden in Verordnungen geregelt. Die bisherige Richtlinie „Ganztag und Betreuung“ macht in Bezug auf die Qualität und die konkret Ausgestaltung aber kaum Vorgaben. Vielmehr wird die Verantwortung für die Ausgestaltung an die jeweilige Schule abgegeben:
2. Ziele, Grundsätze und Förderung Offener Ganztagsschulen
Offene Ganztagsschulen sollen durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern die Bildungs- und Erziehungsziele von Schule unterstützen. Sie sollen ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen erhöhen, deren individuelle Fähigkeiten und Interessen fördern und Benachteiligungen abbauen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, berufstätige, arbeitssuchende oder sich in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
2.1 Voraussetzungen für die Genehmigung
[…]
g) Die Schule erarbeitet ein auf Dauer angelegtes pädagogisches Konzept der Offenen Ganztagsschule und stimmt dieses mit dem Schulträger und gegebenenfalls mit dem Kooperationspartner, der mit der Durchführung des Ganztags- und Betreuungsangebots beauftragt wird (Träger nach Ziffer 1 Satz 6), ab.
h) In dem Konzept sind die pädagogischen Grundsätze und die Ziele der Ganztagsschule, die Kooperationspartnerschaft für die ergänzenden Veranstaltungen einschließlich Ausgestaltung und Finanzierung, die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern, Art, Umfang und Durchführung der unterrichtsergänzenden Angebote sowie ihre Verzahnung mit dem Unterricht, Zeitstruktur der Unterrichts- und Angebotsgestaltung, die Mittagsversorgung sowie Personal und Räumlichkeiten zu beschreiben. Die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sind im pädagogischen Konzept angemessen zu berücksichtigen.“
Was bedeutet die aktuelle Rechtslage für Kultur und Kultureinrichtungen im Ganztag?
Es wird ein Bildungsanspruch an das Nachmittagsangebot formuliert.
Es besteht ein Gebot mit außerschulischen Einrichtungen zu kooperieren.
Daraus lässt sich ableiten: Grundsätzlich können sich außerschulische Akteure aus der kulturellen Bildung, kommunale Kultureinrichtungen, Sportvereine oder weitere Akteure der außerschulischen Bildung in den Ganztag einbringen und zu dessen Qualität beitragen.
Momentan ist ein offenes Fenster auf die Entwicklung der Strukturen Einfluss zu nehmen, in deren Rahmen Kooperationen in Zukunft stattfinden werden.
Wer entscheidet über die Rahmenbedingungen für den Ganztag in Schleswig-Holstein ab 2026?
Federführend für die Entwicklung einer neuen Rahmenrichtlinie ist das Ministerium für Bildung Wissenschaft Forschung und Kultur (MBWFK) verantwortlich. Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gibt es eine gemeinsame Interministerielle Arbeitsgruppe, in der wohl die zentralen Entscheidungen zwischen Bildung und Jugendhilfe abgestimmt werden. Impulse für die neue Richtlinie werden in den vier Regionalkonferenzen von den lokalen Akteuren gesammelt. Zudem gibt es schon länger eine vom MBWFK einberufene AG Ganztag in der kommunale Landesverbände, Elternvertretungen, Gewerkschaften sowie Vertreter der LAG Wohlfahrt und des Landesjugendrings vertreten sind. Begleitet wird der Prozess von vielen Akteuren, die bereits im Ganztag aktiv sind sowie die ihre Tätigkeitsfelder für Anknüpfungsfähig halten. Diese haben ähnlich wie die LKJ SH e.V. beispielsweise Positionspapiere aus ihrer jeweiligen Perspektive geschrieben.
Die finanziellen Rahmenbedingungen werden schließlich zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (aktuell federführend der Städteverband Schleswig-Holstein) und der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein ausgehandelt. Wenn es an die konkrete Umsetzung geht, werden vermutlich (wie bisher) die Kommunen die Leistungen für das Ganztagsangebot ausschreiben und sich dabei auf den neu zu entwickelnden Rahmen beziehen.
Ab 2026 haben bundesweit alle Kinder in Grundschulen einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit dieser Entscheidung greift die Politik zu Recht gesellschaftliche Entwicklungen auf (wie z.B. Entlastung der Familie und Erleichterung der Erwerbsarbeit). Allerdings müssen auch die Perspektiven der außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung bei der Konzeption des Ganztags in Schleswig-Holstein berücksichtigt werden.
Wir als LKJ SH e.V. haben seit unserem ersten Fachtag 2022 verschiedene Aktivitäten unternommen. Ziel unserer Arbeit ist eine starke Rolle der kulturellen Bildung im Ganztag. Denn wir sind überzeugt, dass die Kinder enorm davon profitieren werden. Eine genaue Übersicht und Begründung unserer Forderungen finden Sie im Positionspapier. Dieses haten wir als LKJ SH e.V. gemeinsam mit unseren Mitgliederverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur e.V. sowie dem Landesverband der Musikschulen e.V. erarbeitet.
Im Dezember 2023 hatten wir die zudem die Gelegenheit unser Positionspapier mit den Staatssekretären im MBWFK Frau Dr. Stenke und Herrn Wendt zu diskutieren. In dem sehr offenen und lösungsorientierten Gespräch wurde deutlich, dass Anknüpfungsstrukturen entwickelt werden müssen, die zwischen Schulen, Ganztagsträgern und Akteuren der kulturellen Bildung und des Sports eine leichte, unbürokratische und für alle Beteiligten klare und verlässliche Zusammenarbeit ermöglichen.
Erfolgsmeldung: Kürzungen in den Freiwilligendiensten zurückgenommen
Gemeinsam haben wir es geschafft. Die geplanten Kürzungen in den Freiwilligendiensten wurden zurückgenommen!
Wenn der Haushaltsausschuss in der kommenden Woche zustimmt (wovon wir derzeit ausgehen), stehen die Mittel für die Freiwilligendienste in 2024 in gleicher Höhe zur Verfügung wie 2023.
Das ist ein Erfolg, den wir uns alle gemeinsam erkämpft haben! Danke an alle, die zahlreiche Briefe an Politiker*innen geschrieben haben, die die Petition unterzeichnet haben, die Social Media Aktionen initiiert und unterstützt haben, die bei den Demos in Kiel und Berlin lautstark dabei waren und an alle anderen, die unermüdlich auf vielen weiteren Wegen auf das Thema aufmerksam gemacht haben. DANKE für euer aller Engagement!
Noch können wir nicht sicher sagen, ob zum 01.09.2024 ebenso viele Menschen wie vorher einen Freiwilligendienst beginnen können. Denn der Freiwilligendienst findet überjährig statt und in den Verhandlungen ging es erstmal um das Haushaltsjahr 2024. Aber wir werten die aktuellen Entscheidungen als positives Signal und hoffen, dass auch die für 2025 geplanten Kürzungen zurückgenommen werden.
Wir sind froh und erleichtert und freuen uns sehr, dass wir es gemeinsam geschafft haben etwas zu bewegen!
Bereits am 16.11. erhielten wir die Nachricht, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition „Freiwilligendienste stärken“ mit dem höhsten Votum ernannt hat. Daraus resultierte eine Handlungsempfehlung für den Deutschen Bundestag. Die von 10.000 unterschriebenen Menschen zeigt, wie wichtig die Freiwilligendienste für die Gesellschaft sind.