Finanzierung des Freiwilligenjahrgangs 2024/25 weiter offen
Nachdem Ende Januar nun endlich der Haushalt 2024 im Bund beschlossen worden war, haben wir uns über die Rücknahme der Kürzungspläne für 2024 sehr gefreut. Allerdings war es eine äußerst kurze Freude, denn die Probleme sind nicht gelöst. Dies liegt daran, dass die Freiwilligen in der Regel im September ihren Dienst beginnen und dann bis Ende August des Folgejahres bei den Einsatzstellen sind. Das gesetzlich vorgeschriebene begleitende Bildungsprogramm, das wesentlich über die Bundesförderung finanziert wird, verteilt sich auch über den 12-monatigen Engagement-Zeitraum der Freiwilligen. Das BMFSFJ und das BAFzA, die die Bundesförderungen verwalten, argumentieren: Wenn in der Finanzplanung 2025 nur Geld für eine reduzierte Anzahl an Freiwilligen-Plätzen vorhanden ist, dann werden auch nur diese Anzahl an Plätzen ab September 2024 bewilligt, unabhängig davon ob für 2024 mehr Geld im Bundeshaushalt eingestellt ist. Denn es muss sichergestellt sein, dass die jungen Menschen, die ihren Freiwilligendienst beginnen, diesen auch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Begleitung und im vereinbarten Zeitraum beenden können. Sie argumentieren weiter, dass sie daher nur bei einer Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe im Haushalt 2024 für das Jahr 2025 die bisherige Zahl an Freiwilligen-Plätzen bewilligen können. Dies haben die Mitarbeitenden des BMFSFJ auf Arbeitsebene und die Mitarbeitenden des BAFzA unserem Bundesverband, der BKJ e.V., sehr klar kommuniziert.
Nun haben wir einen Haushalt, in dem eine ausreichend hohe Verpflichtungsermächtigung fehlt. Im Hintergrund wird wohl weiter daran gearbeitet, doch noch eine Lösung im Sinne der Freiwilligendienste zu finden. Denn die gesellschaftliche Relevanz und Bedeutung der Freiwilligendienste haben alle demokratischen Fraktionen im Zuge der Rücknahme der Kürzungen Ausdruck verliehen. Die Träger der Freiwilligendienste und die Einsatzstellen hängen weiter in der Luft. Wir hoffen, dass wir Ende des Monats endlich Klarheit haben werden, ob wir 135 oder 94 Freiwilligen-Einsatzstellen im Jahrgang 2024/25 besetzen können.
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Ziele der LKJ SH e.V. für 2024
Vorstand und Team der Geschäftsstelle der LKJ SH e.V. haben sich auch für 2024 wieder Einiges vorgenommen: Wir wollen die Sichtbarkeit kultureller Bildung und die Wahrnehmung ihrer positiven gesellschaftlichen Effekte stärken. Dafür planen wir verschiedene Veranstaltungen, die sich an Entscheider*innen richten, arbeiten in Gremien wie dem Landesjugendhilfeausschuss oder der “AG politische Jugendbildung” mit und organisieren spartenübergreifende Vernetzungsveranstaltungen für Fachkräfte. Zudem versuchen wir mit den knapp vorhandenen Ressourcen die Socialmedia-Auftritte auszubauen.
Neben den nach außen sichtbaren Aktivitäten planen wir die LKJ SH e.V. intern weiterzuentwickeln. An der Schnittstelle zwischen Außen und Innen steht die Entwicklung eines neuen Leitbilds, das wir auf der Mitgliederversammlung im Mai verabschieden wollen. Zudem arbeiten wir an den Prozessen im hauptamtlichen Team, die noch weiter digitalisiert werden können
Bereits jetzt können Sie sich notieren, dass die LKJ SH e.V. als Partner der LAG Spiel & Theater sowie der Theaterschule Flensburg das Jahrestreffen der Theaterpädagog*innen in Schleswig-Holstein am 27. September in Flensburg mitausrichten wird. Am 14. November trifft sich das LesenetzSH in der Gemeindebücherei Schönkirchen, um sich über das mehrsprachige Vorlesen in Kitas auszutauschen. Noch nicht terminiert ist eine Veranstaltung zur Vernetzung von freischaffenden Kulturpädagog*innen aller Sparten, bei der es unter anderem darum gehen soll, wie Freischaffende in den Ganztag eingebunden werden könnten. Trotz aller Herausforderungen bleiben wir optimistisch, dass 2024 für die LKJ SH e.V. und die kulturelle Bildung in Schleswig-Holstein ein gutes Jahr werden wird.
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Aktuelles von der Servicestelle “Kultur macht stark”
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Am 22. Februar ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in der „SPRECHSTUNDE: Kulturförderung“ zu Gast: Dr. Benjamin Hanke wird die Förderung „Transformation in der Kultur“ vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Das für Kultur zuständige Ministerium vergibt Fördermittel für Projekte aller Sparten mit dem Ziel, Kulturakteur*innen bei grundlegenden Veränderungsprozessen zu unterstützen. Der Förderschwerpunkt liegt in 2024 auf Vorhaben, die auf mehr Diversität und kulturelle Teilhabe abzielen.
Zudem stellen die Servicestellen „Kulturförderung SH“ (Annika Flüchter) und „Kultur macht stark“ SH (Kristin König) jeweils komprimiert aktuelle sowie anstehende Ausschreibungen in den Bereichen Kultur und kulturelle Bildung vor. Die Anmeldung ist bis zum 21.02.24 per E-Mail ( koenig@lkj-sh.de) möglich. Die Anmeldebestätigung mit den Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie am Vorabend der Veranstaltung.
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FÖRDERER:
Fristen 2024
- Ich bin HIER! Herkunft – Identität – Entwicklung – Respekt (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.); Fristen: 25.02.2024, 31.05.2024
- Movies in Motion (Bundesverband Jugend und Film e.V.); Frist: 26.02.2024
- Museum macht stark (Deutscher Museumsbund e.V.); Fristen: 28.02.2024, 31.05.2024, 31.10.2024
- Künste öffnen Welten (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.); Fristen: 29.02.2024, 12.09.2024
- Wir können Kunst (Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V.); Fristen: 29.02.2024, 30.09.2024
- GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich / GLOBAL VILLAGE KIDS Digital (Fonds Darstellende Künste e.V.); Fristen: 01.03.2024, 01.10.2024
- talentCAMPus (Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.); Fristen: 01.03.2024, 01.05.2024, 01.08.2024
- MusikLeben3 (Verband deutscher Musikschulen e.V.), Frist: 15.03.2024
- Wege ins Theater 3 (ASSITEJ Deutschland e.V.); Fristen: 30.03.2024, 30.09.2024
- Gemeinsam digital! Kreativ mit Medien (Deutscher Bibliotheksverband e.V); Fristen: 30.04.2024, 31.10.2024
- Chance Tanz (Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V.); Fristen: 31.03.2024, 30.09.2024
- Musik für alle! (Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.); Fristen: 01.05.2024, 01.09.2024
- Zur Bühne (Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester); Fristen: 01.05.2024, 01.10.2024
- tanz + theater machen stark (Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.); Fristen: 15.05.2024, 15.10.2024
- Pop To Go – unterwegs im Leben (Bundesverband Popularmusik e.V.); Frist: 01.06.2024
- JEP3 – Jung Engagiert Phantasiebegabt (Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.); Frist: 01.09.2024
- MeinLand – Zeit für Zukunft (Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.); Frist: Anträge aus Schleswig-Holstein können durchgehend eingereicht werden
INITIATIVEN:
Bei den Initiativen sind Interessensbekundungen fortlaufend möglich.
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Aktuelles von den Freiwilligendiensten
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Auf die Plätze, fertig, los! Bewerbungsstart in den Freiwilligendiensten
Seit dem 01. Februar 2024 können sich Interessierte für ein FSJ Kultur, FSJ Politik oder FSJ Schule bewerben. Insgesamt stehen rund 130 Plätze in Schleswig-Holstein in vielen verschiedenen Institutionen und Organisationen zur Verfügung.
Die Bewerbung erfolgt online über die bundesweite Homepage der Freiwilligendienste Kultur und Bildung. Alle freien Einsatzplätze sind dort mit einem eigenen Profil vertreten. Interessierte können nach Ort und Tätigkeiten filtern und dann direkt online für bis zu acht Plätze eine Bewerbung einreichen. Dafür müssen lediglich zwei Fragen zur Motivation beantwortet werden. Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren und den einzelnen Einsatzplätzen beantwortet gerne das Team Freiwilligendienste.
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Freiwilligenticket: Nach holprigem Start nimmt es langsam Fahrt auf!
„Freie Fahrt für Freiwillige“ – Lange haben Freiwillige, Träger und Einsatzstellen dafür gekämpft, dass Freiwilligendienstleistende zumindest vergünstigt den ÖPNV nutzen können. Seit dem Sommer gibt es nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Freiwillige beim Erwerb des Deutschlandtickets mit einem Beitrag von circa 16 Euro monatlich. Das freut uns sehr.
Leider ist der Weg zum Ticket länger und komplizierter, als wir es uns wünschen würden: So wird nur dann ein Zuschuss gewährt, wenn auch die Einsatzstelle einen Beitrag von mindestens 15 Euro leistet. Und es muss jede Einsatzstelle einen eigenen Rahmenvertrag mit Nah.SH abschließen. Um zumindest die bürokratischen Hürden zu reduzieren und mehr Freiwilligen ein Ticket zu ermöglichen, haben wir als LKJ SH e.V. ebenfalls einen Rahmenvertrag abgeschlossen und können ab sofort gegen eine kleine Verwaltungsgebühr die Beantragung und Verwaltung des Freiwilligentickets für die Einsatzstellen übernehmen. Weitere Infos dazu gibt es bei den Kolleginnen aus den Freiwilligendiensten.
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Porträts: Einsatzstellen und Freiwillige
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Schloss Eutin, Westansicht (Foto: Ralf Buscher)
Porträt Einsatzstelle FSJ Kultur:
Inmitten der Holsteinischen Schweiz und nahe der Ostsee liegt Schloss Eutin ( Instagram und Facebook). Durch seine malerische Lage am Großen Eutiner See ist es das ideale Ausflugsziel für Familien und Kulturliebhaber*innen und eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler Schleswig-Holsteins. Das barocke Schlossambiente, die Gemäldesammlung und die Gärten bilden den Rahmen für eine abwechslungsreiche Zeitreise in die Lebenswelt norddeutscher und europäischer Herrscherhäuser. Zum Ensemble gehört auch der englische Landschaftsgarten mit Küchengarten.
Während eines FSJs im Schloss Eutin unterstützt man in allen Kernbereichen des Hauses, u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit, der Verwaltung, der Bildung und Vermittlung, im Küchengarten und bei Veranstaltungen. Zudem gewinnt man Einblicke in die kuratorische Arbeit. Darüber hinaus gibt es Spielraum für eigene kreative Projekte.
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Porträt FSJ Schule:
“Arbeiten, wo andere Urlaub machen… das trifft definitiv auch für mein FSJ an der Herrmann-Neuton-Paulsen-Schule auf der Nordseeinsel Pellworm zu. Im Sommer sonnenbeschienene Wiesen, mehr Schafe als Einwohner*innen und das Wattenmeer hinter dem Leuchtturm sind das Ambiente; auf der anderen Seite aber auch ein sehr stiller Winter. Durchaus Geschmackssache also, für mich aber auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
Meine Einsatzstelle, die einzige Schule auf der Insel, besuchen derzeit 99 Kinder – auf die Jahrgangsstufen eins bis zehn verteilt. So bleibt durch die überschaubaren Gruppen viel Zeit, intensiv einzelne Kinder zu unterstützen, sei es beim Lesen der ersten Worte oder beim Verstehen der ersten Chemieformeln. An alle zukünftigen Generationen, die mit dieser Stelle liebäugeln und nur davor zurückschrecken, auf eine Insel zu ziehen: Traut Euch! Es lohnt sich!”
Leo Steinle, FSJ Schule 2023/24 an der Herrmann-Neuton-Paulsen-Schule
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- Durch Start2Act, dem neuen Förderprogramm der BKJ e.V., werden Träger und Verbände der kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Gefördert werden Workshops bzw. Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.
- Noch bis 31. März 2024 Projektförderung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen: Ziele der Förderung durch die Themenfonds sind die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.
- Bis 31. März 2024 Fördermittel für Transformation in der Kultur beantragen: Das MBWFK des Landes SH fördert Projekte aller Sparten mit dem Ziel, Kulturakteur*innen bei grundlegenden Veränderungsprozessen zu unterstützen. Der Förderschwerpunkt liegt in 2024 auf Vorhaben, die auf mehr Diversität und kulturelle Teilhabe abzielen.
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